InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Mietrecht

ID: 1081749

Schadenersatz wegen verweigerter Untervermietung

(IINews) - Tritt der Mieter einer Wohnung einen mehrjährigen beruflichen Auslandsaufenthalt an, hat er ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung seiner Wohnung. Verweigert der Vermieter ohne guten Grund die Erlaubnis, hat der Mieter Anspruch auf Schadenersatz in Höhe der entgangenen Untermiete. Wie der Bundesgerichtshof jetzt laut D.A.S. betonte, darf der Mieter auch lediglich zwei von drei Zimmern untervermieten und das dritte für Lagerzwecke und gelegentliche Übernachtungen nutzen.
BGH, Az. VIII ZR 349/13

Hintergrundinformation:
Möchte ein Mieter einen Teil seiner Wohnung an jemand anderen untervermieten, benötigt er dafür die Erlaubnis des Vermieters. Hat er einen guten Grund für seinen Wunsch, kann der Vermieter seine Erlaubnis nach § 553 des Bürgerlichen Gesetzbuches nicht verweigern. Eine Weigerung ist allerdings möglich, wenn wichtige Gründe im Zusammenhang mit der Person des Untermieters dagegen sprechen - z.B. wenn der Betreffende schon einmal durch Störungen des Hausfriedens aufgefallen ist. Auch eine Überbelegung der Wohnung kann dagegensprechen oder, dass dem Vermieter die Untervermietung aus anderen Gründen nicht zumutbar ist. Der Fall: Mieter in Hamburg wollten vor einem mehrjährigen beruflichen Auslandsaufenthalt zwei von drei Zimmern untervermieten. Sie erbaten vom Vermieter die Erlaubnis zur Untervermietung an eine bestimmte Untermieterin. Die Erlaubnis wurde verweigert. Ein Urteil des Amtsgerichts verpflichtete die Vermieterseite, der Untervermietung zuzustimmen. Allerdings war bis zu diesem Urteil fast ein Jahr der geplanten Untervermietungszeit vergangen. Die Mieter verklagten nun den Vermieter auf Schadenersatz in Höhe der entgangenen Untermiete von rund 7.400 Euro. Das Urteil: Der Bundesgerichtshof gab den Mietern laut D.A.S. Rechtsschutzversicherung Recht. Der befristete Auslandsaufenthalt gebe den Mietern ein berechtigtes Interesse an einer Untervermietung. Dem stünde nicht entgegen, dass die Mieter hier ein Zimmer für sich behalten wollten, um darin Möbel einzulagern und gelegentlich zu übernachten. Indem der Vermieter die Erlaubnis zur Untervermietung verweigerte, habe er seine mietvertraglichen Pflichten verletzt und sich schadenersatzpflichtg gemacht.




Bundesgerichtshof, Urteil vom 11. Juni 2014, Az. VIII ZR 349/13

Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter www.ergo.com/verbraucher. Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.de/rechtsportal.



Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook, Twitter und YouTube. Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Textmaterials die "D.A.S. Rechtsschutzversicherung" als Quelle an.

Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg - vielen Dank!

Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. 2013 erzielte die Gesellschaft im In- und Ausland Beitragseinnahmen in Höhe von 1,2 Mrd. Euro. Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339 München
das(at)hartzkom.de
089 9984610
http://www.hartzkom.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Buderus: Leistungsspektrum erweitert Exclusive Massivholzhäuser im Stommel-Hauskatalog 2014
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 08.07.2014 - 12:55 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1081749
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dorina Linssen
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: 0211 477-2980

Kategorie:

Haus & Garten


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 146 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Mietrecht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

D.A.S. Rechtsschutzversicherung (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von D.A.S. Rechtsschutzversicherung



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.238
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 192


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.