Versuche nicht zu ändern, was Du nicht ändern kannst
Hoffnungslose Vorsorgeversuche
(IINews) - Vorsorge für Später ist das Thema für Jedermann, der später nicht von Haus aus schon vorgesorgt hat. Nur die wenigsten werden in Verhältnisse geboren, die finanziell für alle Zeiten Absicherung versprechen. Viele Menschen stehen vor der Situation, dass Sie für ihre alten Tage keine ausreichende Versorgung ohne Eigeninitiative haben werden. Doch ist es überhaupt möglich, privat in ausreichender Höhe vorzusorgen?
Es tummeln sich Hunderttausende, die ihren Kunden versprechen, dass private Zusatzvorsorge möglich und machbar ist. Unterstützt werden diese durch gebetsmühlenartige Botschaften auf Prospekten, im Radio, Kino, Fernsehen, Internet, sogar auf Toiletten und anderen Wegen. Diese immer präsenten Botschaften haben sich fest in die Köpfe der Menschen gebrannt und lassen diese glauben, dass sie mit 100 Euro im Monat ihre Versorgungslücke schließen könnten.
Vor allem junge Menschen eignen sich hervorragend dafür, solche Behauptungen aufzustellen. Aufgrund der langen Zeit bis zum Ruhestand, erreichen die Musterberechnungen der Anbieter riesige Summen, mit denen jeder Zweifel einfach weggewischt werden kann. Wenn ein 20-jähiger Berufsanfänger jeden Monat 100 Euro in einen Vertrag mit einer Verzinsung von 4% einzahlt, erhält er zu seinem 65. Lebensjahr stolze 147.879,06 Euro ausgezahlt. Für einen Berufseinsteiger kann so eine Summe wirklich einschüchternd bzw. motivierend sein. Und wenn man diese Zahl damit vergleicht, was man insgesamt eingezahlt hat (54.000 Euro), erscheint diese umso größer.
Aber rechnen wir mal nach. Investiert werden 54.000 Euro. Die Auszahlungssumme enthält 93.879,06 Euro Zinseinnahmen, die versteuert werden müssen. Gute 30% vom Zinsbetrag werden also an das Finanzamt überwiesen. Es verbleiben also noch 119.715,34 Euro Kapital nach 45 Jahren Ansparzeit. Berücksichtigt man die Inflation, tritt Ernüchterung ein. Angenommen, man hätte nur 2% Inflation im Laufe dieser 45 Jahre. Dann entsprächen die 119.715,34 Euro einer heutigen Kaufkraft von 49.106,85 Euro. Nach dieser Betrachtung kann man eigentlich nur eine Schlussfolgerung ziehen: Vermögensaufbau auf diese Weise ist nicht möglich.
Doch wie sehen denn die Wege aus, die der Sparer heutzutage beschreiten kann? Banksparverträge, Bausparverträge, Lebensversicherungen und dergleichen bieten oft noch geringere Zinsen als die in dem Beispiel veranschlagten 4%. Außerdem haben viele Produkte noch Kosten, die die Rendite sogar noch zusätzlich schmälern.
Und wie sehen die Alternativen aus? Aktien, Anleihen, Unternehmensbeteiligungen unterliegen Wertschwankungen, gelten sogar als Risikoprodukte. Und Risikoprodukte gelten höchstrichterlich festgestellt als für die Altersvorsorge ungeeignet.
Und was ist mit den geförderten Altersvorsorgeprodukten wie Riester- oder Rürup-Rente? Hier hat der Verbraucherschutz längst festgestellt, dass diese im Vergleich zu ihren ungeförderten Produktvettern oft noch teurer und damit unrentabler sind. Diese sind offensichtlich auch keine Alternative. So kommt man aufgrund der Alternativlosigkeit unweigerlich zu dem Schluss, dass Ansparen sich nicht lohnt.
Wenn es so schwierig ist, Vermögen über die ausgetretenen Pfade der Finanzinstitute aufzubauen, lohnt der Blick in eine andere Richtung, nämlich auf die Kostenseite. Letztendlich soll ein Vermögen ja dazu dienen, später die gestiegenen Kosten bezahlen zu können. Den größten Posten heute und sicherlich auch zukünftig nimmt das Wohnen ein. Ziel könnte es also sein, Wohnen dauerhaft bezahlbar zu machen.
Die GENO Wohnbaugenossenschaft eG aus Ludwigsburg ( www.geno.ag (http://www.geno.ag) ) sieht sich als Ergänzung zum üblichen Wohnraumschaffungsmarkt und hat genau für das Ziel, Wohnen dauerhaft bezahlbar zu machen, ein Konzept entwickelt, welches schon heute funktioniert. Der Interessent, der z. B. ein Eigenheim, sei es ein Haus oder eine Wohnung, erwerben oder neu bauen möchte, spart mit einem GENO WohnSparVertrag finanzielle Mittel als Eigenkapital an. Unter Berücksichtigung von Einkommensgrenzen wird dieser WohnSparVertrag sogar dreifach staatlich gefördert. Er zieht zur Miete ein und erhält eine Kaufoption, die er jederzeit ausüben kann, aber nicht muss. Die Miete wird auf 35 Jahre festgeschrieben und bleibt die ersten 25 Jahre gleich. Für den späteren Erwerb wird ebenso der Objektpreis von Anfang an notariell festgeschrieben. Damit hat das Mitglied im Vergleich zu einem normalen Mietverhältnis den genauen Überblick darüber, welche Kosten während der gesamten Mietdauer zu zahlen sind. Alle wichtigen Vertragsbedingungen werden notariell beurkundet und teilweise auch im Grundbuch eingetragen. Man ist zwar Mieter, genießt aber die Rechte des Eigentümers (Auflassungsvormerkung in Abt. II des Grundbuchs).
Für den Notfall ist übrigens ebenfalls gesorgt, denn der Mieter genießt maximale Flexibilität. Denn das Mietverhältnis kann mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Der Genosse könnte also jederzeit aussteigen und sich sein Genossenschaftsguthaben aus seinem WohnSparVertrag auszahlen lassen.
Auf diese Weise ist eine Vorsorge intelligent und vorausschauend. Und die Früchte kann man schon viel früher genießen.
Bildrechte: Bernd Liebl, Magdeburg
Bildrechte: Bernd Liebl, Magdeburg
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die GENO Wohnbaugenossenschaft eG bringt Menschen schuldenfrei ins Eigenheim.
Michael Sielmon | Mediengestaltung
Michael Sielmon
Walinusstr. 21b
63500 Seligenstadt
info(at)sielmon.de
06182 9939941
http://www.design-sielmon.de
Datum: 07.07.2014 - 09:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1080958
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Jens Meier
Stadt:
Ludwigsburg
Telefon: +49 (7141) 4989-0
Kategorie:
Haus & Garten
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 125 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Versuche nicht zu ändern, was Du nicht ändern kannst"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
GENO eG (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).