Pferdehaftpflicht: Günstige Tarife jetzt vergleichen
(PresseBox) - Die Pferdehaftpflichtversicherung ist eine wichtige Versicherung für Pferdefans. Sie sollte bereits mit dem Kauf des Tieres abgeschlossen werden, um im Ernstfall darauf zurückgreifen zu können.
Da es jedoch viele unterschiedliche Tarife für die Pferdehaftpflicht gibt, sollten Pferdebesitzer die Angebote der Versicherungen vergleichen. Da die Pferdehaltung häufig viel Zeit in Anspruch nimmt, ist ein solcher Vergleich natürlich online möglich.
Im Rahmen der Gegenüberstellung von Pferdehaftpflichtversicherungen können Versicherungsnehmer zum einen prüfen, welche Kosten im Einzelnen anfallen. Dabei wird deutlich, dass die Versicherung im Vergleich zu ihren Leistungen, die durchaus einige Millionen Euro betragen können, sehr günstig ist. Je nachdem, welches Tier versichert werden soll, kosten derartige Verträge zwischen 25 Euro und 100 Euro. Maßgebend für die Versicherungskosten sind auch die Selbstbeteiligungen, die pro Schadensfall übernommen werden müssen. Je höher diese Selbstbeteiligung im Vertrag festgesetzt wird, desto höher ist auch die Prämie, die pro Jahr zu entrichten ist. Besonders günstig können Gnadenbrotpferde und Ponys versichert werden, da diese nach Ansicht der Versicherungsunternehmen ein nur geringes Risiko aufweisen. Reitpferde hingegen, die auch an Turnieren teilnehmen, sind entsprechend teurer. Sie können deutlich häufiger in Unfällen verwickelt werden und können durch ihre Kraft leichter andere Menschen verletzen oder Dinge beschädigen. Die genauen Preise im Einzelnen können dann online ermittelt werden.
Dass es sich durchaus lohnt, die Pferdehaftpflicht zu vergleichen, zeigen die enormen Preisunterschiede der Versicherer. Mitunter ist ein Vertrag um mehr als 100 Prozent teurer, ohne aber wirklich nennenswerte Mehrleistungen zu bieten. Ein Wechsel zu diesem Versicherungsunternehmen bringt also keinerlei Nachteile. Im Gegenteil - Pferdebesitzer können hier von günstigen Konditionen profitieren und Jahr für Jahr Geld sparen. Für den Wechsel muss lediglich die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist von in der Regel drei Monaten eingehalten werden. Bei Preiserhöhungen ist sogar ein außerordentliches Kündigungsrecht vorhanden, welches binnen vier Wochen nach dem Erhalt der Erhöhungsmitteilung in Anspruch genommen werden muss. So kann der Wechsel kurzfristig erfolgen.
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Datum: 30.06.2014 - 11:11 Uhr
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