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TÜV SÜD-Tipp: Zutatenliste als sicherer Überblick für Verbraucher

ID: 1077920

(ots) - Verpackungen sollen das Lebensmittel schützen, den
Verbraucher informieren und den Kunden zum Kauf des Produktes
animieren. Doch viele Verbraucher sind skeptisch - stimmt wirklich,
was vorne und hinten drauf steht? Die Frage ist ebenso verständlich
wie auch schwierig zu beantworten. Das Kleingedruckte kann helfen.
Die Zutatenliste ist eine gesetzlich geregelte Informationsquelle
auf verpackten Lebensmitteln. TÜV SÜD-Experten raten Verbrauchern
deshalb, es für den schnellen Überblick über die Inhaltsstoffe
verstärkt zu nutzen.

In der Fülle von Verpackungsinformationen ist es für Viele nicht
leicht, kurz und knapp einen Überblick über die Zusammensetzung des
Lebensmittels zu bekommen. Die Zusammensetzung aber macht im
Wesentlichen den Geschmack und die Qualität aus sowie in Folge auch
den Preis des Produktes. "Das Zutatenverzeichnis liefert wichtige
Kerninformationen, wenn es darum geht, sich über die stofflichen
Qualitäten des Lebensmittels zu informieren", sagt Dr. Andreas
Daxenberger, Lebensmittelexperte von TÜV SÜD. Der Gesetzgeber
schreibt grundsätzlich vor, dass Aussagen auf Verpackungen inhaltlich
richtig sein müssen und den Verbraucher nicht in die Irre führen
dürfen. Hersteller haben jedoch bei der Aufmachung von Verpackungen
auch viele Gestaltungsfreiheiten, was sich in einer kaum zu
überblickenden Zahl von werblichen Elementen auf Packungen ablesen
lässt.

Die Hersteller verwenden für ihre Produkte gerne phantasievolle
Produktnamen, und liefern die rechtlich korrekte Verkehrsbezeichnung
in einer kleingedruckten textlichen Ergänzung. Viel mehr
Informationen sind im Zutatenverzeichnis enthalten: In mengenmäßig
absteigender Reihenfolge des Gewichtes, in denen sie verwendet
wurden, finden Verbraucher alle wesentlichen im Endprodukt
enthaltenen Zutaten der Rezeptur. Daxenberger dazu: "Stoffe, die an




den ersten Positionen stehen, sind die Hauptbestandteile des
Lebensmittels. Hier sieht man schnell, ob das Lebensmittel z.B. viel
Energie hat oder welche wertbestimmenden Zutaten das Produkt
enthält." Die häufigsten Allergieauslöser müssen unabhängig von ihrer
Menge gekennzeichnet sein. Beispiele sind glutenhaltiges Getreide,
Krebstiere, Eier, Fische, Erdnüsse oder Sojabohnen. Sie müssen ab
Dezember 2014 auch für lose Ware angegeben werden. Das Regelungswerk
für Lebensmittelverpackungen ist jedoch viel umfangreicher, als dass
man es im Supermarkt eindeutig und vergleichend zu anderen Produkten
schnell erfassen könnte.

Beispielsweise müssen Zusatzstoffe, die in einzelnen Zutaten
enthalten sind, aber im Endprodukt keine technologische Wirkung mehr
haben, nicht im Zutatenverzeichnis aufgeführt werden - was viele
Verbraucher-institutionen kritisieren. Die Zutatenliste ist dennoch
für den schnellen Überblick unerlässlich. Da die Packungsgröße keine
Rückschlüsse auf die inhaltliche Menge zulässt, ist außerdem die
Füllmenge eine verpflichtende Angabe. Zur zweifelsfreien
Rückverfolgbarkeit ist auch der Name und die Anschrift des
produktverantwortlichen Unternehmens unerlässlich. Nährwertangaben
machen bereits heute fast alle Hersteller, verpflichtend müssen diese
erst ab Dezember 2016 auf jeder Verpackung zu finden sein.

Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist eine weitere wichtige
Kerninformation für den Großteil der Lebensmittel. Um Verbraucher zu
informieren, wie lange das Produkt mindestens ohne Qualitätsverlust
genossen werden kann, ist dieses in aller Regel notwendig. Ausnahmen
sind sehr lang haltbare Lebensmittel wie Salz, Zucker und Essig. Die
Erweiterung dieser Ausnahmen z. B. um trockene Nudeln, Reis und Tee
wird derzeit diskutiert, um das ungerechtfertigte Wegwerfen von
Lebensmitteln zu vermindern. Häufig sind Lebensmittel nach Ablauf des
Mindesthaltbarkeitsdatums noch uneingeschränkt verzehrsfähig. Anders
ist das bei leicht verderblichen Lebensmitteln wie z. B. verpacktes
Hackfleisch: Hier fordert der Gesetzgeber ein "Verbrauchsdatum". Nach
dessen Ablauf sollte der Verbraucher das Produkt nicht mehr
verzehren, da er selbst meist nicht beurteilen kann, ob sich danach
nicht etwa Krankheitserreger vermehrt haben und das Lebensmittel noch
sicher ist.



Pressekontakt:
Carolin Eckert
TÜV SÜD AG
Unternehmenskommunikation
Westendstraße 199, 80686 München
Tel. +49 (0) 89 / 57 91 - 15 92
Fax +49 (0) 89 / 57 91 - 22 69
E-Mail carolin.eckert(at)tuev-sued.de
Internet www.tuev-sued.de/presse

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Datum: 30.06.2014 - 10:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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Essen und Trinken


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