Ab heute Nacht gilt das neue Gesetz für den Online-Handel - die wichtigsten Änderungen im Überblick
(ots) - Die größten Veränderungen finden im Bereich des
Widerrufsrechts statt. Verbraucher müssen sich darauf einstellen,
dass die Rücksendekosten nicht mehr von den Online-Händlern getragen
werden. Nach dem neuen Gesetz übernimmt der Verbraucher die Kosten
für die Rücksendung, unabhängig vom Wert der Ware. Der Kölner
IT-Anwalt Christian Solmecke geht jedoch davon aus, dass die
Verbraucher in vielen Fällen davon verschont bleiben: "Es ist sehr
wahrscheinlich, dass die großen Versandhändler wie Amazon und Zalando
ihren Kunden weiterhin vertraglich die kostenlose Rücksendung der
Ware zusichern werden".
Im Falle eines Widerrufs muss der Händler allerdings die
Hinsendekosten erstatten, die bei einem Standardversand angefallen
wären. Hat der Verbraucher die Ware per Express bestellt, muss er
selbst für die Differenz aufkommen. Der Widerruf muss, um wirksam zu
sein, eindeutig erklärt werden. Die bloße Rücksendung der Ware genügt
nicht mehr. Eine Begründung für den Widerruf ist allerdings weiterhin
nicht erforderlich. Die neue einheitliche europäische Widerrufsfrist
beträgt 14 Tage. Eingeführt wurde auch ein neuer Ausschlussgrund für
den Widerruf nämlich bei "Waren, die aus Gründen des
Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet
sind".
Künftig müssen Unternehmer zudem noch weitergehende
vorvertragliche Informationspflichten beachten. So muss ab dem 13.
Juni der Verbraucher über den exakten Lieferzeitpunkt informiert
werden. Hinzukommen Informationspflichten in Bezug auf das Bestehen
eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts. "Die neuen Vorschriften
begründen für Online-Händler definitiv eine neue Herausforderung",
stellt RA Christian Solmecke fest.
Händler, die sich in der Nacht nicht den neuen Regelungen
anpassen, riskieren teure wettbewerbsrechtliche Abmahnungen. Mit
Hilfe des kostenfreien Abmahnchecks www.wbs-law.de/abmahncheck können
Händler ihre Website sofort und kostenfrei rechtlich prüfen. Das Tool
prüft die Webseiten hinsichtlich der derzeit häufigsten Abmahngründe.
Pressekontakt:
Christian Solmecke, LL.M.
Rechtsanwalt
WILDE BEUGER SOLMECKE
Rechtsanwälte
Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29
50672 Köln
Tel. +49 (0) 221 400 67 55
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Datum: 12.06.2014 - 10:45 Uhr
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