InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Neue Widerrufsbelehrung tritt in Kraft

ID: 1070103

Mit dem Inkrafttreten der neuen EU-Verbraucherrechtrichtlinie am 13.6.2014 müssen vor allem Online-Händler aktiv werden, um dieÄnderungen im Widerrufsrecht umzusetzen. evocate Inkasso unterstützt sie dabei.


(IINews) - Mit dem Inkrafttreten der neuen EU-Verbraucherrechtrichtlinie am 13.6.2014 müssen vor allem Online-Händler aktiv werden, um die Änderungen im Widerrufsrecht und zur Informationspflicht fristgemäß umzusetzen.

Änderungen, die erst ab 13.6.2014 vorgenommen werden dürfen

Die bisher übliche Widerrufsbelehrung für Fernabsatzgeschäfte wird zum 13.6.2013 drastisch geändert. Darüber hinaus müssen Online-Händler nun auch über die Art und Weise des möglichen Widerrufs belehren. Stellt der Händler ein Online-Formular auf seine Webseite, sodass Verbraucher dieses ausfüllen und direkt zusenden können, muss eine schriftliche Eingangsbestätigung, zum Beispiel durch eine automatische Antwort, erfolgen. Damit der Verbraucher die Art seines Widerrufs frei wählen kann, muss zum einen das Widerrufsformular abrufbar und zum anderen auch über andere Wege versendbar sein. Die Änderungen bezüglich des Widerrufs und der Informationspflicht müssen zum 13.6.2014 in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgenommen werden, wobei der Änderungstermin dringend zu beachten ist. Fehlt die Wiederrufsbelehrung oder ist diese fehlerhaft kann dies später beim Inkasso (http://www.evocate-inkasso.de) Probleme mit der Durchsetzung der Verzugskosten bereiten.

Neue Regelungen, die bereits vor dem 13.6.2014 greifen können

Zuschläge für einzelne Zahlungsarten dürfen nur erhoben werden, wenn auch kostengünstigere Alternativen zur Verfügung stehen. Die Höhe der Zuschläge ist auf die reell anfallenden Zusatzkosten begrenzt. Für Rückfragen bezüglich eines bereits bestehenden Vertrages dürfen Online-Händler keine sogenannten Mehrwertrufnummern, für deren Nutzung sie Entgelte von den Telefonanbietern erhalten, mehr anbieten. Darüber hinaus müssen die Verbraucher über den Liefertermin sowie die zugrunde liegenden Lieferbedingungen, also auch den genutzten Versand-Dienstleister, informiert werden, die Angabe, dass die Ware versandfertig ist, reicht demnach nicht mehr aus. Die neue Informationspflicht beinhaltet auch eine vorvertragliche Anzeige der Gewährleistungsbedingungen in Schriftform, wie zum Beispiel durch die Ergänzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.





Weitere Pflichten für die Online-Händler

Auch die Punkte Kundendienst und -dienstleistungen sowie Garantien müssen im Vorfeld genau geklärt werden. Wird allerdings keine Garantie übernommen, kann der Hinweis fehlen. Für sogenannte Abos gelten ebenfalls erweiterte Informationspflichten, denn dieses Dauerschuldverhältnis muss als solches mit allen Bedingungen und Kündigungsfristen detailliert erklärt werden. Spätestens im Rahmen des Bestellvorgangs sollten Verbraucher darüber informiert werden, ob es Lieferbeschränkungen gibt, welche Zahlungsmittel sie nutzen können und wie sie sich gegen die Verwendung der von ihnen hinterlassen digitalen Informationen schützen können. Des Weiteren gehört künftig die Telefonnummer des Online-Händlers in das Impressum. Zu guter Letzt sind Online-Händler verpflichtet, den Vertrag gemäß Fernabsatzgesetzt spätestens mit Warenlieferung schriftlich zur Verfügung zu stellen.

Orginalpressemeldung abrufbar unter: http://www.evocate-inkasso.de/neue-widerrufsbelehrung-tritt-kraft

Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

evocate-Inkasso GmbH Wir sind da, wenn der Schuldner nicht zahlt!!!



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

evocate Inkasso GmbH
Patric Weilacher
Kirschenweg 32
76756 Bellheim
info(at)evocate.de
(0 72 72) 777 75 74
http://www.evocate-Inkasso.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Meinen Job als Hausfrau zum Beruf gemacht Punkten mit bedruckten Kanzlei-Ordnern
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 10.06.2014 - 09:55 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1070103
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Weilacher Patric
Stadt:

Bellheim


Telefon: (0 72 72) 777 75 74

Kategorie:

Dienstleistung


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 160 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Neue Widerrufsbelehrung tritt in Kraft"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

evocate Inkasso GmbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von evocate Inkasso GmbH



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.252
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 462


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.