Datenschutz für Smart-TV-Nutzer
(ots) -
Datenschutzbeauftragte der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten
verabschieden gemeinsames Positionspapier
Smart-TV braucht Datenschutz: Die Datenschutzbeauftragten der
öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben ein Positionspapier
verabschiedet, das die Grundregeln für Smart-TV festlegt. Wenn der
Zuschauer zusätzlich zum Fernsehangebot Internetdienste auf seinen
Bildschirm holt, ist technisch ein Datenaustausch nicht vermeidbar.
Diese Daten müssen aber strikt zweckgebunden bleiben, und schon gar
nicht darf ein personenbezogenes Nutzungsprofil entstehen.
"Smart-TV-Geräte bieten dem Zuschauer viele nützliche
Zusatzfunktionen. Einen nachhaltigen Markterfolg wird es für die
Geräte aber nur dann geben, wenn der Zuschauer auf den wirksamen
Schutz seiner Daten vertrauen kann", so der Vorsitzende des
Arbeitskreises der Rundfunkdatenschutzbeauftragten, Christoph Bach
vom ZDF.
Das gemeinsame Positionspapier hält unter anderem fest, dass die
anonyme Nutzung von Fernsehangeboten auch bei Smart-TV-Geräten
gewährleistet sein muss. Eine Profilbildung über das individuelle
Fernsehverhalten ist ohne Information und Einwilligung der Zuschauer
unzulässig. Darüber hinaus müssen Smart-TV-Geräte, die HbbTV-Angebote
der Sender sowie sonstige Web-Dienste über sicherheitstechnische
Mechanismen verfügen, die die Geräte und den Datenverkehr vor dem
Zugriff unbefugter Dritter schützen.
Die Datenschutzbeauftragten von ARD und ZDF begrüßen es, dass das
Positionspapier von den Datenschutzaufsichtsbehörden der
Gerätehersteller und den für die privaten Sender zuständigen
Landesmedienanstalten mitgetragen wird. "Mit diesen gemeinsam
verabschiedeten Anforderungen gewinnen alle Beteiligten, also
Gerätehersteller, Rundfunkanstalten und sonstige Anbieter, Klarheit,
welcher datenschutzrechtliche Rahmen zu berücksichtigen ist", sagt
Horst Brendel, Datenschutzbeauftragter des Norddeutschen Rundfunks.
Das gemeinsame Positionspapier finden Sie hier:
www.datenschutz.zdf.de
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Datum: 27.05.2014 - 15:22 Uhr
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