InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Immobilien im Ausland gehören zum Zugewinnausgleich

ID: 1064505

(IINews) - (DAV). Grundsätzlich unterliegt Vermögen im Ausland dem Zugewinnausgleich. Dazu gehören auch Immobilien (http://www.familienanwaelte-dav.de) im Ausland, beispielsweise in England. Nur unter bestimmten Voraussetzungen ist das deutsche Recht nicht anwendbar, etwa wenn Immobilien im Ausland besonderen Vorschriften unterliegen. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 27. November 2013 (AZ: 14 UF 96/13).

Immobilien in London...
Die früheren Ehepartner haben unterschiedliche Staatsangehörigkeiten. Zuletzt hatten sie gemeinsam in Deutschland gelebt. Nach der Scheidung stritten sie über den Zugewinnausgleich. Der Ehemann forderte Informationen über das Immobilienvermögen der Frau in London. Nachdem er vor dem Amtsgericht noch erfolglos war, hatte seine Beschwerde Erfolg.

...unterliegen dem deutschen Güterrecht
In diesem Fall sei deutsches Recht anwendbar, entschied das Gericht. Auch die Immobilien der Frau in England unterlägen dem deutschen Güterrecht. Nach englischem Recht gebe es keine besonderen Vorschriften für die Immobilien. Die Frau musste daher die Auskünfte geben. Ihre Immobilien werden beim Zugewinnausgleich nun berücksichtigt.

Informationen: familienanwaelte-dav.de (http://www.familienanwaelte-dav.de)
Unterhaltsforum: unterhaltsforum.de (http://www.unterhaltsforum.de)



Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Hohe Kompetenz in allen Fragen des Familienrechts ist das Markenzeichen der Familienanwälte. Ganz gleich ob zum Thema Ehe oder Ehevertrag, nichteheliche Lebensgemeinschaft oder gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft, Sorge- und Umgangsrecht für die Kinder oder Scheidungsfolgen, wie z. B. Unterhalt für Kinder bzw. Ehepartner: Mit einem Familienanwalt als Ihrem ersten Ansprechpartner sind Sie stets auf der rechtssicheren Seite. Ein Familienanwalt berät Sie umfassend, vertritt ausschließlich Ihre Interessen und leistet Ihnen auch jederzeit gern rechtlichen Beistand - in außergerichtlichen Auseinandersetzungen genauso wie vor Gericht. Vertrauen Sie in allen Fragen des Familienrechts auf die deutschlandweit mehr als 6.500 Familienanwältinnen und Familienanwälte im Deutschen Anwaltverein.
Eine qualifizierte Familienanwältin oder einen qualifizierten Familienanwalt finden Sie auch in Ihrer Nähe.



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Swen Walentowski
Littenstraße 11
10179 Berlin
presse(at)familienanwaelte-dav.de
030 726152-129
http://www.familienanwaelte-dav.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Badgestaltung mit Weitblick ? zukunftssicher Planen: barrierefreie Badkollektion Conforma von VitrA Bad Familien in der Klemme - Probleme bei der Kinderbetreuung
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 26.05.2014 - 16:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1064505
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Swen Walentowski
Stadt:

Berlin


Telefon: 030 726152-129

Kategorie:

Familie & Kinder


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 162 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Immobilien im Ausland gehören zum Zugewinnausgleich"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.233
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 80


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.