Verordnungüber Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen im Bundesrat / VKU begrüßt bundesweit besseren Schutz der Gewässer
(ots) - Das Plenum des Bundesrates hat sich heute mit der
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
(AwSV) befasst. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt die
Einführung einer bundesweit einheitlichen Regelung zum Umgang mit
wassergefährdenden Stoffen, um die Gewässer und das Trinkwasser
bundesweit nachhaltig zu schützen. "Vor dem Hintergrund steigender
Nitratkonzentrationen in den Gewässern sorgen wir uns um die
Wasserqualität", so Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des VKU.
"Die hohe Qualität des Trinkwassers in Deutschland darf nicht durch
landwirtschaftliche Einträge gefährdet werden."
Bereits der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung verweist
auf den dringenden Bedarf, den gesetzlichen Rahmen so anzupassen,
dass zukünftig weniger Nährstoffe in Gewässer gelangen und
Fehlentwicklungen entgegengewirkt werden kann. "Aus Sicht des
Gewässer- und Trinkwasserschutzes ist es sehr zu begrüßen, dass
Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlagen in dem Anwendungsbereich
der Verordnung genommen wurden. Denn hier besteht dringender
Regelungsbedarf im Sinne des vorsorgenden Gewässerschutzes", sagte
Reck. Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) belegen das.
Demnach wurden im Jahr 2012 in Deutschland rund 10,5 Millionen Liter
Jauche, Gülle und Silagesickersäfte sowie Gärsubstrate (JGS) bei
Unfällen freigesetzt. Die dabei freigesetzten Mengen machen mit 72
Prozent den größten Anteil an der gesamten freigesetzten
Schadstoffmenge beim Transport von und beim Umgang mit
wassergefährdenden Stoffen aus. "Wir brauchen sichere Anforderungen
an die Rückhaltevorrichtung, die Ausführung und die Lagerkapazitäten
von JGS-Anlagen in der Verordnung. Zudem sollte die angekündigte
Novelle der Düngeverordnung möglichst rasch vorgelegt werden, um die
erforderlichen Regelungen im landwirtschaftlichen Fachrecht
anzupassen. Nur so kann der Grenzwert für Nitrat im Grundwasser und
Oberflächengewässer eingehalten werden", so Reck weiter. Wenn der
Nitratwert weiter steigt, braucht es zusätzliche Brunnen und
Reinigungsaufwendungen - Kosten die am Ende der Bürger tragen muss.
Ebenfalls positiv ist aus kommunalwirtschaftlicher Sicht, dass der
Bundesrat nun differenzierte Anforderungen für Ölkabel- und
Massekabelanlagen vorsieht und diese damit den praktischen
Gegebenheiten der kommunalen Netze in der Mittel- und
Niederspannungsebene angepasst hat. Reck: "Von Massekabelanlagen geht
keine Gefährdung der Gewässer aus. Daher ist eine Regelung zur
Rückhaltung für solche Anlagen nicht erforderlich." Die ursprünglich
vorgesehene Vorschrift, dass Massekabelanlagen ständig im Hinblick
auf eine etwaige Wassergefährdung zu überprüfen sind, wurde
gestrichen. Die Vorgabe einer ständig besetzten Betriebsstelle bei
Massekabelanlagen wäre insbesondere für kleine und mittlere
Energieversorgungsunternehmen praktisch kaum umsetzbar gewesen und
hätte zu einer unverhältnismäßigen Erhöhung der Kosten der
Energieversorgung geführt.
Hintergrund: Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) fordern einen
konsequenten vorbeugenden Gewässerschutz. Die AwSV konkretisiert die
gesetzlichen Vorgaben der §§ 62 und 63 WHG. Die Verordnung löst die
bisherigen Landesverordnungen ab und schafft somit eine bundesweite
Vereinheitlichung des Anlagenrechts zum Schutz der Gewässer.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400
kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie,
Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit über 250.000 Beschäftigten
wurden 2011 Umsatzerlöse von rund 107 Milliarden Euro erwirtschaftet
und fast 10 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen
haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 45,9 Prozent in der
Strom-, 62,2 Prozent in der Erdgas-, 80,4 Prozent in der
Trinkwasser-, 63,1 Prozent in der Wärmeversorgung und 24,4 Prozent in
der Abwasserentsorgung.
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