Auch ein Qualitätsversprechen: Das MHD bei Tiefkühlkost (FOTO)
(ots) -
Einige EU-Mitgliedstaaten diskutieren zurzeit die Abschaffung des
Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) bei besonders lange haltbaren
Lebensmitteln wie Nudeln oder Reis. Bei Tiefkühlkost hat das MHD eine
besondere Bedeutung, denn tiefgekühlte Produkte sind grundsätzlich
sehr lange haltbar - dies liegt an der Art der Haltbarmachung: dem
Schockfrosten. Der Gefrierprozess geschieht ohne jegliche Zugabe von
Konservierungsstoffen.
Mindesthaltbarkeit - was bedeutet das?
Das MHD auf verpackten Lebensmitteln gibt an, bis wann dieses
Lebensmittel unter angemessenen Aufbewahrungsbedingungen seine
spezifischen Eigenschaften wie Aussehen, Konsistenz, Geruch und
Geschmack mindestens behält.
Die Hersteller sind gesetzlich verpflichtet, ein MHD auf der
Verpackung anzubringen. Jedes lebensmittelproduzierende Unternehmen
gibt damit gut sichtbar an, bis wann es die gleichbleibende Qualität
seines Produktes zum Zeitpunkt des Verpackens garantieren kann. Für
den Verbraucher gilt das MHD - das gleichzeitig auch ein
Qualitätsversprechen der Hersteller ist - als eine der wichtigsten
Orientierungshilfen um erkennen zu können, bis zu welchem Datum er
ein bestimmtes Produkt MINDESTENS bedenkenlos verzehren kann. Viele
Produkte sind nämlich auch über das MHD hinaus noch genießbar.
Mindesthaltbarkeit der schonendsten Art
Tiefgefrorene Produkte haben per se den Vorteil einer sehr langen
Haltbarkeit - bei gleichbleibender Qualität. Durch die so genannte
Schockfrostung werden die Lebensmittel, die bei optimalem Reifegrad
zu Tiefkühlkost verarbeitet werden, praktisch in einen Kälteschlaf
gelegt.
Die so eingefrorenen Produkte wie beispielsweise Obst und Gemüse
verfügen nicht nur über nahezu vollständig erhaltene Nährstoffe und
Vitamine, sie sind zudem auch mikrobiologisch einwandfrei. Die
meisten Prozesse, die zum Verderb eines Lebensmittels beitragen
können, werden durch den Gefrierprozess bei hohen Minusgraden
weitestgehend außer Kraft gesetzt. Dadurch sind tiefgefrorene
Produkte sehr lange haltbar und leistet einen wertvollen Beitrag
gegen die Lebensmittelverschwendung.
Die meisten Produkte sind - solange sie durchgängig bei den
vorgeschriebenen Temperaturen von mindestens -18 °C gelagert werden -
auch weit über das MHD hinaus noch genießbar und stellen keine
Gesundheitsgefährdung dar und können daher guten Gewissens noch
verzehrt werden. Ob ein Lebensmittel dann aber wirklich noch
genießbar ist, muss jeder für sich selbst entscheiden und dabei vor
allem seine Sinne einsetzen. Riecht oder schmeckt ein Lebensmittel
anders, als man es sonst kennt, oder sieht es nicht so aus, wie
gewohnt: Dann doch lieber die Finger davon lassen!!!
Pressekontakt:
Deutsches Tiefkühlinstitut e.V.
Stefanie Bergmeier
Tel.: +49 (0)30 280 9362-0
Mail: infos(at)tiefkuehlkost.de
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Datum: 20.05.2014 - 12:30 Uhr
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