Markenbezogene Werbeträgerleistung sichtbar machen
(ots) - Die Informationsgemeinschaft zur Feststellung der
Verbreitung von Werbeträgern e.V. (IVW) hat mit dem Meldeverfahren
Paid Content ihr Angebot weiter ausgebaut. Nun ist es möglich, die
Verkäufe kostenpflichtiger Webinhalte und Apps auf Basis der je
Kalendertag gültigen Nutzungsrechte ausweisen und überprüfen zu
lassen. Hierzu wurde am 14.04.2014 ein neuer Richtlinienstand
verabschiedet; dieser beinhaltet gegenüber der alten Fassung u.a.
keine Impulsmessung, eine Konkretisierung der Anforderungen an die
Prüfungsunterlagen und die Vereinfachung der Ausweisung von
Kombinationsangeboten.
Mit dem Meldeverfahren schließt die IVW eine Lücke in der
Darstellung valider Werbeträgerdaten. Anbieter können somit die
Werbeträgerleistung ihrer gesamten medialen Angebotspalette abbilden
lassen. In der Ausweisung der paid-content-Angebote erscheinen dazu
in der Einzelangebotsansicht alle weiteren IVW-angeschlossenen
Werbeträger des Anbieters als Links, die zu den entsprechenden
Kennzahlen führen. Verlage können außerdem bei
inhaltlich-thematischer Übereinstimmung und Vermarktungszusammenhang
mit einem Printprodukt die Werte aus dem Meldeverfahren Paid Content
per zzgl.-Ausweis neben den Quartalsauflagen veröffentlichen lassen.
Auf die entsprechende Regelung wurde sich ebenfalls am 14.04.2014
geeinigt.
Pressekontakt:
Kristina Lawrenz, Tel.: 030/590099-728, eMail: lawrenz(at)ivw.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 29.04.2014 - 10:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1052130
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Berlin
Telefon:
Kategorie:
Internet
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 73 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Markenbezogene Werbeträgerleistung sichtbar machen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e. V. (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).