WAZ: Tönnies war nur ungeschickt. Kommentar von Frank Lamers
(ots) - Natürlich wäre es geschickt von
Schalke-Aufsichtsratschef Clemens Tönnies, wenn er für einen aktuell
nicht absehbaren Zeitraum auf die Verwendung von Begriffen wie
"Russland", "Putin", "Gazprom" oder auch "Kreml" verzichten würde.
Wie ist es eigentlich um Ihr Verhältnis zum im Kreml residierenden
russischen Präsidenten und Gazprom-Schutzherrn Wladimir Putin
bestellt, Herr Tönnies? Eiserner Vorhang runter. Schweigen.
Garantiert kein Schaden. So geschickt allerdings war Tönnies nicht.
Er hat nicht einmal das übliche Sicherungsnetz ausgespannt. Er hat
nicht einmal erwähnt, dass neulich erst die Olympischen und die
Paralympischen Winterspiele in Russland stattgefunden haben. Er hat
nicht einmal erwähnt, dass es sich bei Gazprom nicht nur um einen
Großsponsor seiner Königsblauen handelt, sondern auch um einen
Topgeldgeber der weltweit umjubelten Champions League. Hat Tönnies
also Schaden angerichtet? Nun, Schweigen und die Aufmerksamkeit nicht
auf Schalke zu lenken, wäre geschickter gewesen. Das ist aber auch
alles. Oder ist es schon so weit, dass ein Band zu Putin öffentlich
gekappt, ein Vertrag mit Gazprom gekündigt und einem Fußballer
erklärt werden muss, dass es sich beim Kreml gar nicht um ein
lohnendes Reiseziel handelt?
Pressekontakt:
Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Zentralredaktion
Telefon: 0201 - 804 6519
zentralredaktion(at)waz.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 23.04.2014 - 19:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1050146
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Essen
Telefon:
Kategorie:
Fussball
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 115 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"WAZ: Tönnies war nur ungeschickt. Kommentar von Frank Lamers"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Westdeutsche Allgemeine Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).