Arbeitsheft für Grundschulen zum Thema Kinderrechte
Deutsches Kinderhilfswerk und MACHmit! Museum für Kinder in Berlin veröffentlichen neues Arbeitsheft für Grundschulen zum Thema Kinderrechte
(IINews) - Das Deutsche Kinderhilfswerk hat in Zusammenarbeit mit dem MACHmit! Museum für Kinder in Berlin ein neues Arbeitsheft für Grundschulen zum Thema Kinderrechte veröffentlicht. Das Heft mit dem Titel "Hier steht nichts drin ... was Du nicht über Kinderrechte wissen musst" widmet sich zehn besonders relevanten Artikeln der UN-Kinderrechtskonvention. Hauptanliegen des Heftes ist es, die in der Kinderrechtskonvention enthaltenen Grundsätze auf eine für Kinder verständliche Weise darzustellen und zu erläutern. Deshalb wurde das Heft gemeinsam mit Kindern entwickelt und umgesetzt. Das Kinderrechte-Arbeitsheft eignet sich insbesondere zur Arbeit in Grundschulen. Es wurde gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und kann ab sofort von Schulen als Klassensatz bestellt werden. Zudem steht es auf der Internetseite des Deutschen Kinderhilfswerkes unter http://www.dkhw.de/arbeitsheft zum Download bereit.
"25 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention ist es an der Zeit, dass sich die grundlegenden Prinzipien dieser Konvention überall in unserer Gesellschaft durchsetzen. Kinder sind gleichberechtigte Mitglieder unserer Gemeinschaft, sie sind eigenständige Persönlichkeiten mit eigener Würde und dem Anspruch auf Anerkennung ihrer Individualität. Im Jubiläumsjahr der UN-Kinderrechtskonvention muss diese zu einer politischen Leitlinie werden. Mit dem neuen Kinderrechte-Arbeitsheft möchten wir Schulen dazu ermuntern, die Kinderrechtskonvention so früh wie möglich ausführlich im Unterricht zu besprechen. Denn Kinderrechte gelten für alle Kinder, unabhängig vom Alter", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.
Das Kinderrechte-Arbeitsheft widmet sich u.a. dem Recht auf Beteiligung, dem Recht auf Bildung, dem Recht auf gleiche Behandlung und dem Recht auf ein Leben ohne Gewalt. Diese Rechte sind jeweils in mehrseitigen Kapiteln auf anschauliche Weise erläutert. Diverse Kapiteltexte und Konzepte für die Arbeitsmaterialien haben Kinder erarbeitet, stets wurde darauf geachtet, dem kreativen Ansatz des Heftes treu zu bleiben. Die Kinder werden zur Anwendung ihrer Rechte motiviert und zur Formulierung von kritischen Fragen an ihre Umwelt aufgefordert. Die Abfolge der Kinderrechte-Kapitel ist aufgelockert durch Zeichnungen und Bilder, es sind Bastelbögen eingefügt sowie kurze thematisch passende Artikel und Interviews mit Akteuren, die sich für die Kinderrechte einsetzen.
Neben seiner allgemeinen Verwendbarkeit kommt dem Heft noch eine spezielle Funktion zu: Es ist ein wichtiger Baustein des Kinderrechteschulen-Projektes des Deutschen Kinderhilfswerkes. Im Rahmen dieses Projektes werden interessierte Grundschulen u.a. durch die Bereitstellung von Arbeitsmaterialien und durch Einführungsveranstaltungen für Lehrerinnen und Lehrer dabei unterstützt, im Schulumfeld Kinderrechte spielerisch aufzubereiten und umzusetzen.
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V., Interessenvertreter für ein kinderfreundliches Deutschland, wurde 1972 in München gegründet. Als Initiator und Förderer setzt sich der gemeinnützige Verein seit mehr als 40 Jahren für Kinderrechte, Beteiligung und die Überwindung von Kinderarmut in Deutschland ein.
Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
Uwe Kamp
Leipziger Straße 116-118
10117 Berlin
presse(at)dkhw.de
030-308693-11
http://www.dkhw.de
Datum: 22.04.2014 - 13:55 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1049387
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Uwe Kamp
Stadt:
Berlin
Telefon: 030-308693-11
Kategorie:
Familie & Kinder
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 152 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Arbeitsheft für Grundschulen zum Thema Kinderrechte"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Deutsches Kinderhilfswerk e.V. (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).