foodwatch zu EU/Europaparlament - Themen: Finanzmarktlinie MiFID und Lebensmittelkontrollen
(ots) -
Presse-Statements zu den Themen:
(1) EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID II/Europaparlament
(2) Lebensmittelkontrollen/EU-Verordnung/Heutige Abstimmung im
Europaparlament
(1)
foodwatch zu EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID II/Europaparlament
Zur EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID II, die heute im Europäischen
Parlament beschlossen werden soll, erklärt Thilo Bode,
Geschäftsführer der Verbraucherorganisation foodwatch:
"Die exzessive Spekulation mit Grundnahrungsmitteln darf
weitergehen. Die EU und die Mitgliedsstaaten haben ihre Zusage
gebrochen, die Finanzmärkte endlich an die Leine zu legen und die
Spekulation mit Nahrungsmitteln zu stoppen. Eine besonders
unrühmliche Rolle hat der Bundesfinanzminister gespielt: Wolfgang
Schäuble ist windige Kompromisse bei der Begrenzung von
Agrarspekulationen eingegangen, um im Gegenzug geschäftliche Vorteile
für die Deutsche Börse und den Finanzstandort Deutschland
herauszuschlagen."
Hintergrund:
Die zwischen EU-Kommission, Europäischem Rat und den Abgeordneten
ausgehandelte Finanzmarktrichtlinie MiFID II soll heute Abend im
Europaparlament beschlossen werden. Die Verbraucherorganisation
foodwatch kritisiert im Wesentlichen drei fundamentale Schwächen des
Textes, die eine effektive Regulierung der Agrarspekulation
verhindern:
1. Es ist zwar eine Begrenzung der Anzahl spekulativer Kontrakte
durch sogenannte Positionslimits vorgesehen. Allerdings werden diese
nicht von einer zentralen europäischen Behörde, sondern von jedem
EU-Staat selbst festgelegt. Dadurch kommt es zu einem Wettbewerb der
Mitgliedsländer/Börsenstandorte um die schwächste Regulierung. Denn
die Länder, die den Investoren besonders hohe Handelsvolumen
einräumen, können dadurch auch das meiste Finanzkapital anlocken und
von damit geschaffenen Arbeitsplätzen und Steuereinnahmen
profitieren.
2. Große Unternehmen, die anders als Banken und Versicherer ein
tatsächliches Interesse an der der physischen Ware haben, sind
komplett von den Positionslimits befreit. Doch Konzerne wie
beispielsweise RWE oder die Lufthansa spekulieren längst wie Banken
in großem Maßstab an den Terminbörsen und können dadurch die Preise
manipulieren.
3. Große Teile des außerbörslichen Handels bleiben aufgrund
unzureichender Transparenzvorschriften verborgen. Die
Aufsichtsbehörden haben deshalb keinen umfassenden Überblick über die
eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen auf den Märkten. Eine
effektive Festlegung von Positionslimits ist deshalb nicht möglich.
(2)
foodwatch zu Lebensmittelkontrollen/EU-Verordnung/Heutige
Abstimmung im Europaparlament
Anlässlich der heutigen Abstimmung über eine Neufassung der
EU-Kontrollverordnung im Europaparlament kommentiert Matthias
Wolfschmidt, stellvertretender Geschäftsführer der
Verbraucherorganisation foodwatch, den Entwurf der Europäischen
Kommission:
"Dieser Text darf niemals Gesetz werden! Die Pläne der
EU-Kommission würden dazu führen, dass die Verbraucher kaum noch über
Betrug und Gesundheitsgefahren in der Lebensmittelwirtschaft
informiert werden. Die Europäische Kommission verkauft
Geheimniskrämerei als Politik für die Bürger Europas. Was alle
betrifft, müssen auch alle wissen dürfen. In den nun folgenden
Trilog-Verhandlungen müssen die Regierungen der Mitgliedstaaten
beweisen, dass sie wirklich mehr Verbraucherschutz wollen. Sie müssen
vorschreiben, dass alle Ergebnisse der amtlichen
Lebensmittelkontrollen veröffentlicht werden - in mehr als zehn
Jahren hat sich das in Dänemark mit dem wegweisenden Smiley-System
bewährt."
Hintergrund: Die Europäische Kommission hat einen im Gesetzentwurf
für eine Novellierung der EU-Kontrollverordnung vorgelegt. Darin will
sie in Form einer "Geheimhaltungspflicht" vorschreiben, dass Behörden
die Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen nicht publik machen dürfen,
wenn dies "den Schutz der geschäftlichen Interessen" von Unternehmen
"beeinträchtigen" würde. Zwar soll eine Abwägung stattfinden, ob das
öffentliche Interesse gegenüber den kommerziellen Interessen
überwiegt - im Zweifel könnten sich die Beamten aus Sorge vor Klagen
jedoch immer für die Geheimhaltung entscheiden.
Link: Gesetzentwurf der Kommission: http://bit.ly/1hpD2w1 - zur
Geheimhaltungspflicht siehe Titel II, Kapitel I, Artikel 7 auf S. 48
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Martin Rücker
E-Mail: presse(at)foodwatch.de
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Datum: 15.04.2014 - 15:40 Uhr
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