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TÜV Rheinland: Frühjahrsputz für den Kühlschrank / Kühlschrank regelmäßig reinigen / Gefrierfach abtauen / Verkürztes Mindesthaltbarkeitsdatum nach Öffnen der Lebensmittel

ID: 1047240

(ots) - Der Frühlingsstart ist traditionell Reinigungszeit.
Oftmals wird der Beginn der neuen Jahreszeit zum großen Reinemachen
genutzt: Fensterputzen, Keller aufräumen oder auch den Schrank
ausmisten. Wenn der Putzlappen bereits eifrig geschwungen wird,
sollte er auch vor dem Kühlschrank nicht stoppen. Hier gilt es ein
besonderes Augenmerk auf Sauberkeit und Hygiene zu werfen. "Der
Frühjahrsputz bietet eine gute Gelegenheit den Kühlschrank ordentlich
zu reinigen und einen genauen Blick auf die aufbewahrten Lebensmittel
zu werfen", erklärt Melanie Bauermann, Lebensmittel-Expertin bei TÜV
Rheinland. "Denn viele Lebensmittel, die man sich für die
Weihnachtsfeiertage gekauft hat, können nicht bis in den Sommer
aufbewahrt werden".

Kühlschrank regelmäßig reinigen

Den Kühlschrank reinigt man am einfachsten mit warmem Wasser und
einem geeigneten Reinigungsmittel sowie einem sauberen Tuch. Dafür
sollten alle Einlegeböden und -fächer entfernt und ordentlich
gewaschen werden. Auch die Innenwände müssen gereinigt werden.
"Besonders die Ablaufrinne auf der inneren Rückseite des
Kühlschrankes sollte regelmäßig von Wasser und Rückständen befreit
werden", berichtet Melanie Bauermann. "Staut sich hier Wasser, ist
dies ein geeigneter Nährboden für Keime". Besitzt der Kühlschrank ein
integriertes Eisfach, kann man dieses auch direkt mit abtauen. Ist
das Fach nicht vereist, verbraucht der Kühlschrank weniger Strom.

Auf das Mindesthaltbarkeitsdatum nach Öffnen achten

Beim Reinigen bietet sich auch eine gute Chance, einen genauen
Blick auf die angebrochenen Lebensmittel in Kühlschrank und
Tiefkühler zu werfen. Lebensmittel, die geöffnet aufbewahrt werden,
besitzen ein verkürztes Mindesthaltbarkeitsdatum. Hierzu findet sich
ein Hinweis auf der Verpackung, der angibt, wie lange Lebensmittel




nach dem Öffnen aufbewahrt werden können. "Saucen, die man für das
weihnachtliche Fondue gekauft hat, halten sich geöffnet meist nicht
mehr bis zur sommerlichen Grillsaison", führt die TÜV Rheinland
Expertin aus. "Bei Überschreiten der Angaben zum geöffneten
Mindesthaltbarkeitsdatum kann es unter anderem zu sensorischen
Veränderungen kommen. Deswegen sollte man abgelaufene Lebensmittel
direkt entsorgen".



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Ralf Diekmann, Presse, Tel.: 0221/806-1972
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Datum: 15.04.2014 - 10:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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