Nachermittlung amtliche Auskunftssperre
Die aktuelle Anschrift der gesuchten Person wurde vom Meldeamt nicht erteilt, da für die Person eine amtliche Auskunftssperre vorliegt
(IINews) - Eine amtliche Auskunftssperre wird in der Regel bei Gefahr für Leib und Leben erteilt. Die Auskunftssperre wird auf Antrag eingetragen, wenn die betroffene Person glaubhaft macht, dass Tatsachen vorliegen, die eine Annahme rechtfertigen, dass durch eine Auskunft ihr oder einer anderen Person hieraus eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen kann.
In jedem Einzelfall hat die Meldebehörde zu überprüfen, ob die vorgebrachten Gründe ausreichen. Die Auskunftssperre muss besonders begründet und vor ihrer Eintragung seitens der Meldebehörde genehmigt werden. Mit der Eintragung der Auskunftssperre dürfen Melderegisterauskünfte nicht mehr erteilt werden. Die Auskunftssperre gilt allerdings nicht gegenüber Behörden und kann im Einzelfall auch gegenüber Privatpersonen aufgehoben werden, wenn zum Beispiel ein Gläubiger die Anschrift eines Schuldners benötigt, um seine Forderungen zu realisieren. Diese Auskunftssperre endet mit Ablauf des zweiten auf die Antragstellung folgenden Kalenderjahres und kann auf Antrag verlängert werden.
In über 90 % dieser Fälle kann EUROPRO über eine erneute Anfrage mit schriftlichem berechtigtem Interesse eine Auskunft erhalten. Hierzu benötigen die Einwohnermeldeämter den Nachweis des berechtigten Interesses in Form eines Titels, Vollstreckungsbescheides oder offenen Forderungen in substantiierter Form. Nachdem EUROPRO diesen Nachweis erhalten hat, kann unmittelbar die Beauftragung der Nachermittlung amtliche Auskunftssperre erfolgen. Hierbei ist jedoch darauf zu achten, dass die Bearbeitungszeit dieser Ermittlungsart mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann, da diese Anfragen von dem jeweiligen Meldeamt sorgfältig geprüft werden und das Amt mit den betroffenen Personen Kontakt aufnimmt.
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Euro-Pro Gesellschaft für Data Processing mbH
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Datum: 09.04.2014 - 15:22 Uhr
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