Neuordnung der Abfallüberwachung
(PresseBox) - Ab Juni 2014 müssen noch mehr Unternehmen ihre Abfalltransporte dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) anzeigen. Bislang galt diese Regelung nur für Entsorgungsunternehmen. Nunmehr müssen alle Unternehmen, die mehr als 20 t nicht gefährliche oder 2 t gefährliche Abfälle pro Kalenderjahr befördern, das LUA informieren. Betroffen sind beispielsweise Handwerker, Servicetechniker, Gartenbauer oder andere Gewerbebetriebe, die ihre Abfälle zum Betriebsgelände mitnehmen oder selbst zu einer Entsorgungsanlage fahren.
Die neue "Anzeige- und Erlaubnisverordnung" ist auch Thema beim "Umwelt Forum Saar" von IHK und saar.is am 8. April 2014 ab 15:00 Uhr in der Industrie- und Handelskammer. Interessierte Unternehmen sind herzlich eingeladen. Weitere Themen sind die umweltpolitischen Schwerpunkte der neuen Bundesregierung sowie die europäische Chemikalienpolitik.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage (www.saarland.ihk.de) unter der Kennzahl 1495 in dem IHK-Merkblatt: "Was Unternehmen bei Abfalltransporten zu beachten haben".
Ansprechpartner: Christian Wegner, Telefon 0681 9520-425, E-Mail: christian.wegner(at)saarland.ihk.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 07.04.2014 - 16:21 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1043824
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Saarbrücken
Telefon:
Kategorie:
Bildung & Beruf
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 48 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Neuordnung der Abfallüberwachung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Industrie- und Handelskammer des Saarlandes (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).