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Imker ziehen vor das Bundesverfassungsgericht

ID: 1034459

(ots) - In Ihrem Kampf für den Schutz der Imkerei beim
Anbau gentechnisch veränderter Organismen (GVO) in der Landwirtschaft
haben Imker nun ein weiteres Kapitel aufgeschlagen. Karl-Heinz
Bablok, der 2013 vor dem Bundesverwaltungsgericht mit seiner
Forderung nach Schutzmaßnahmen vor gentechnisch veränderten Pollen
scheiterte, hat nun Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt. Mit
dem Gang vor das Bundesverfassungsgericht will der Imker erreichen,
dass beim Anbau von GVO Vorsorgepflichten zum Schutz der Imkerei
beachtet werden müssen, wie auch die Imkerverbände seit langem
fordern. Im Honig von Bablok waren Pollen des gentechnisch
veränderten Maises MON 810 nachgewiesen worden. Der Pollen enthält
die gentechnisch veränderte DNA und das Insektengift, das der Mais
gegen den Maiszünsler produziert. Bablok machte 2011 Schlagzeilen,
als der Europäische Gerichtshof sein sogenanntes "Honig-Urteil"
fällte: Honig mit Gentechnik-Pollen darf nur verkauft werden, wenn
der Pollen eine Zulassung als Lebensmittel hat. Zuvor hatten u. a.
EU-Kommission und Bundesregierung in Abrede gestellt, dass
Imkereiprodukte durch die Gentechnik-Pollen überhaupt beeinträchtigt
werden.

Nach den bisherigen Gerichtsentscheidungen steht fest, dass Imker
Schadensersatz verlangen können, wenn Imkereiprodukte infolge des
Eintrags von Gentechnik-Pollen nicht verkauft werden dürfen oder wenn
der Imker infolgedessen Kennzeichnungsmöglichkeiten verliert ("ohne
Gentechnik", "Bio"). Es fehlt in Deutschland aber immer noch an einer
gesetzlichen Regelung zum Schutz der Bienen und der Imkerei, damit
solche Gentechnikeinträge möglichst von vornherein vermieden werden.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied 2012, Bablok habe
keinen Anspruch, vor der Verunreinigung durch Gentechnik-Pollen
geschützt zu werden. Bis der Gesetzgeber den Konflikt befriedigend




geregelt habe, müsse der Imker selbst dafür sorgen, dass keine
solchen Pollen in den Honig gelangen, indem er mit seinen
Bienenvölkern abwandere.

Bablok zog daraufhin im Herbst 2013 vor das
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Das Gericht entschied jedoch
nicht in der Sache und wies die Klage ab, weil der Mais MON 810 in
Deutschland derzeit nicht angebaut werden dürfe und die Zulassung des
Pollens als Lebensmittel bevorstehe. Das elementare Interesse von
Imkern, naturreinen und gentechnikfreien Honig zu erzeugen, bleibt
damit unberücksichtigt. Dass die Politik die Sorgen der Imker und der
Verbraucher nicht ernst nimmt, zeigte auch die Abstimmung der
EU-Landwirtschaftsminister zum Anbau des gentechnisch veränderten
Maises "NK 1507" im Februar dieses Jahres. Hier kam nicht die
notwendige Stimmenanzahl für eine Ablehnung zusammen. Deutschland
enthielt sich und trägt so maßgeblich dazu bei, dass die Maissorte
demnächst in der EU zugelassen wird.

"Dies ist ein Unding", meint Peter Maske, Präsident des Deutschen
Imkerbundes e. V. (D.I.B.). Er fordert von der Bundesregierung, ihren
Einfluss in der EU geltend zu machen, sich aktiv für einen Schutz der
Imkerei einzusetzen und im nationalen Recht das Notwendige zu regeln:
"Eine Koexistenz beim GVO-Anbau und Bienenhaltung ist nur möglich,
wenn ausreichende Schutzabstände zu Bienenständen gesetzlich
festgelegt werden."

Die renommierte Berliner Kanzlei GGSC wird Karl-Heinz Bablok auch
in Karlsruhe vertreten. Der D.I.B. mit seinen über 92.000 Mitgliedern
trägt die Kosten für das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.
Bisher hatte das "Bündnis zum Schutz der Bienen", ein Zusammenschluss
von Imker- und Lebensmittelverbänden, die Klagen organisiert und
finanziert.

Thomas Radetzki, Vorstand vom Imkerverein Mellifera e. V. und
Initiator des "Bündnis zum Schutz der Bienen" sagt: "Es ist
unerträglich, dass sich nicht nur das Bundesverwaltungsgericht
sondern auch die Bundesregierung darum drückt, Imkern und generell
der Lebensmittelwirtschaft Rechtssicherheit zu geben. So bleibt uns
Imkern keine andere Wahl, als vor dem Bundesverfassungsgericht um den
Schutz unserer Produkte und Bienen zu kämpfen."

Bienen stellen nicht nur Honig her, mit ihrer Bestäubungsleistung
bringen sie in Deutschland einen volkswirtschaftlichen Nutzen von
zwei Milliarden Euro im Jahr. Wie sollen künftig Wild- und
Kulturpflanzen bestäubt werden, wenn Imker mit ihren Bienenvölkern
aus dem Umfeld genveränderter Anbauflächen wegwandern müssen?



Pressekontakt:
Deutscher Imkerbund e. V., Villiper Hauptstr. 3, 53343 Wachtberg,
Tel. 0228/932920, E-Mail: deutscherimkerbund(at)t-online.de,
www.deutscherimkerbund.de

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Datum: 19.03.2014 - 08:43 Uhr
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