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Weißer Hautkrebs wird als Berufskrankheit anerkannt

ID: 1034292

Spezial-Textilien schützen zuverlässig vor schädlicher UV-Strahlung


(PresseBox) - Rund zweieinhalb Millionen Menschen in Deutschland arbeiten regelmäßig acht Stunden oder länger in der Sonne. Ihr Hautkrebsrisiko ist doppelt so hoch wie bei Beschäftigten, die nicht im Freien arbeiten. Die wenigsten tragen dabei, wie von den Berufsgenossenschaften und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) empfohlen, spezielle UV-Schutzkleidung. Der Druck auf die Arbeitgeber, diese vorzuschreiben bzw. zur Verfügung zu stellen, dürfte sich nun aber deutlich erhöhen.
Der Ärztliche Sachverständigenbeirat "Berufskrankheiten" beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat sich dafür ausgesprochen, den sogenannten weißen Hautkrebs als Berufskrankheit anzuerkennen. Zwar wurde dieser noch nicht offiziell in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen, kann nach der Empfehlung des BMAS aber bereits von den Unfallversicherungsträgern "wie eine Berufskrankheit" nach § 9 Abs. 2 SGB VII anerkannt werden. Die Heilbehandlung wird in diesen Fällen von den Unfallversicherungsträgern übernommen und ist in der Regel für die Betroffenen zuzahlungsfrei.
Nach Angaben der Deutschen Krebshilfe erkranken etwa 70.000 Menschen pro Jahr am weißen Hautkrebs, dem sogenannten Plattenepithelkarzinom. Dabei handelt es sich um einen bösartigen Hauttumor, der die oberen Schichten der Haut (Epithel) betrifft. Noch weiter verbreitet sind aktinische Keratosen, schuppige Hautveränderungen aus denen sich nach Angaben der Europäischen Hautkrebsstiftung (ESCF) in etwa zehn Prozent der Fälle ein bösartiges Plattenepithelkarzinom entwickelt. Experten sind sich einig, dass Textilien mit hohem UV-Schutz den besten Schutz für Menschen darstellen, die sich beruflich viel und regelmäßig im Freien bewegen. Kosmetischer Sonnenschutz eignet sich dagegen vor allem für den zeitlich begrenzten Aufenthalt in der Sonne.
Der UV-Schutz, den textile Materialien bieten, variiert allerdings erheblich. Neben der Farbe ist vor allem das Material ausschlaggebend für den UPF (Ultraviolet Protection Factor) mit dem der Schutzfaktor der Textilien analog zum SPF (Sonnenschutzfaktor) bei Sonnencreme angegeben wird.




Leichte, helle Bekleidung aus Baumwolle ist angenehm zu tragen, hat aber nur einen UPF von ca. 2 - 10, gemessen nach dem international verbreiteten UVStandard 801. Dichte Stoffe, dunklere Farben und mehrere Lagen übereinander erhöhen die Schutzwirkung der Kleidung erheblich. Um speziell für Arbeitskleidung eine ausgewogene Kombination aus hohem UV-Schutzfaktor, Tragekomfort und Strapazierfähigkeit zu erreichen, wurden in den vergangenen Jahren spezielle Fasern mit "eingebautem" UV-Schutz entwickelt. Sie enthalten Titandioxid, das die schädliche UV-Strahlung reflektiert bzw. absorbiert, so dass diese nicht bis zur Haut gelangen kann. Gleichzeitig sind sie leicht und bieten einen hohen Tragekomfort. Darüber hinaus wurden z. B. an den Hohenstein Instituten in Bönnigheim im Rahmen eines Forschungsprojekts (AiF15749N) Materialkombinationen entwickelt, mit denen sich die Funktionalität weiter verbessern lässt. Die ersten Prototypen bieten an exponierten Bereichen wie den Schultern einen besonders hohen UV-Schutz (UPF 80) und sind mechanisch sehr belastbar. Im Rücken- und Ärmelbereich bieten elastische Materialien nicht nur Schutz vor Sonne sondern auch Komfort beim Tragen, An- und Ausziehen. Für mehr Atmungsaktivität und ein angenehmes Tragegefühl sorgen spezielle Textilzonen unter den Achseln und im Bauchbereich, die im Hinblick auf die Schweißproduktion optimiert wurden.
Für die Ermittlung des UPF gibt es unterschiedliche Messmethoden, den australisch-neuseeländischen Standard (AS/NZS 4399:1996), die Prüfung nach EN 13758-1 und nach AATCC 183 sowie den UV Standard 801. Diese Prüfstandards stellen unterschiedliche Anforderungen an die Prüfmaterialien. Der australischneuseeländische Standard, die Prüfung nach EN 13758-1 sowie der AATCC 183 führen die Prüfungen nur am ungedehnten, trockenen Textil im Neuzustand durch.
Der UV Standard 801 ist deutlich praxisbezogener: Bei Bekleidungstextilien wird der UPF am gedehnten, nassen Textil, nach mechanischer Abnutzung durch Tragen und Textilpflege ermittelt. Zudem wird von der höchsten UV Bestrahlung (Sonnenspektrum in Melbourne, Australien zum Höhepunkt des australischen Sommers) und somit von einem worst-case-Szenario, ausgegangen. Im Hinblick auf die Hautkrebs-Prophylaxe durch Berufskleidung ist die Ermittlung des UPF nach dem UV Standard 801 deshalb erste Wahl.

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Datum: 18.03.2014 - 15:28 Uhr
Sprache: Deutsch
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