InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

AFA AG: Erneut Bestätigung separater Kostenausgleichsvereinbarungen KAV

ID: 1032914

Die Landgerichte Bonn, Braunschweig und Hannover haben in jüngster Zeit klar die Rechtmäßigkeit so genannter Nettopolicen mit separater Kostenausgleichsver-einbarung KAV bestätigt. In ihren Urteilen unterstützten die Richter die separate Kostenausgleichsvereinbarung gleich aus mehreren Gründen: So hob das Landge-richt Bonn in seiner Entscheidung vom 25.02.2014 (8 S 249-13) ausdrücklich her-vor, dass Nettopolicen mit separater Kostenausgleichsvereinbarung eben nicht un-ter § 169 Abs. 5 S 2 VVG fallen.

(IINews) - Die Landgerichte Bonn, Braunschweig und Hannover haben in jüngster Zeit klar die Rechtmäßigkeit so genannter Nettopolicen mit separater Kostenausgleichsver-einbarung KAV bestätigt. In ihren Urteilen unterstützten die Richter die separate Kostenausgleichsvereinbarung gleich aus mehreren Gründen: So hob das Landge-richt Bonn in seiner Entscheidung vom 25.02.2014 (8 S 249-13) ausdrücklich her-vor, dass Nettopolicen mit separater Kostenausgleichsvereinbarung eben nicht un-ter § 169 Abs. 5 S 2 VVG fallen.

Das Landgericht Braunschweig verwies ebenfalls darauf (14.01.2014, 7 O 1303-13), dass eine von der Versicherung getrennt beantragte Kostenausgleichsvereinba-rung zulässig und angesichts der separierten Kostenausgleichsvereinbarung § 169 Abs. 5 2 VVG nicht anzuwenden sei. Dabei lobte das LG Braunschweig in der Ur-teilsbegründung ausdrücklich die Klarheit der verwendeten Formulierungen zu Ab-schluss- und Einrichtungskosten der KAV. Das LG Hannover (18.11.2013, 2 S 36-13) hob zudem die Verständlichkeit und Transparenz der gesonderten Kostenver-einbarung hervor.

Die Urteile schaffen weitere Rechtssicherheit für Verbraucher: Schon im November und Dezember 2013 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in zwei wegweisenden Urteilen separate Vergütungsvereinbarungen eindrucksvoll bestätigt.

Die AFA AG begrüßt diese Rechtsprechung, da sie ein weiterer Beleg für die hohe Kostentransparenz, Planbarkeit und Verständlichkeit der seinerzeit in dieser Form für die Gesellschaft PrismaLife vermittelten Netto-Policen ist.

Über die AFA AG: Die Allgemeine Finanz- und Assekuranzvermittlung (AFA AG) ist ein unabhängiger Finanzvertrieb mit Sitz in Berlin und Cottbus. Die Versicherungs-fachleute und System-Unternehmer der AFA AG haben einen IHK-Abschluss und sind nach den anerkannten EU-Richtlinien ausgebildet. Zudem sind sie in das EU-Vermittlerregister eingetragen und arbeiten gemäß der EU-Richtlinie für Finanz-dienstleister. Vermittler der AFA führten innerhalb der letzten zehn Jahre rund 500.000 Einzelberatungen durch. Jedes Jahr stellt die AFA AG bundesweit 750 kos-tenfreie Ausbildungsplätze zur Verfügung und fördert 250 Jungunternehmer. Neue Bürostandorte sind in ganz Deutschland geplant.





Pressekontakt:
Martin Ruske
Vorstand der AFA AG
Lieberoser Straße 7, 03046 Cottbus
Tel.: +49/355 381090
E-Mail: info(at)afa-ag.de
www.afa-ag.de

Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  FxPro wurde bei den City of London Wealth Management Awards als bester Forex-Services-Anbieter geehrt AFA AG: Bundesgerichtshof bestätigt Kostenausgleichsvereinbarung KAV
Bereitgestellt von Benutzer: AFAAG
Datum: 14.03.2014 - 15:25 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1032914
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Martin Ruske
Stadt:

03046 Cottbus


Telefon: +49/355 381090

Kategorie:

Banken und Versicherungen


Meldungsart: PresseMitteilung
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 14.03.2014

Dieser Fachartikel wurde bisher 155 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"AFA AG: Erneut Bestätigung separater Kostenausgleichsvereinbarungen KAV "
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

martin Ruske (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Altersarmut: Gefahr erkannt, aber nicht gebannt ...

Altersarmut: Gefahr erkannt, aber nicht gebannt Die Altersarmut in Deutschland nimmt rasant zu. Darauf weist die AFA AG seit Jahren immer wieder hin und präsentiert den Menschen zeitgemäße Lösungsansätze für ihre private Altersvorsorge. Vi ...

AFA AG bietet abgesicherten ETF-Fonds zur Altersvorsorge ...

AFA AG bietet abgesicherten ETF-Fonds zur Altersvorsorge Berlin, 29. Mai 2015 – Die AFA AG bietet ab sofort eine neue Fonds-Strategie zur Altersvorsorge an. Das Besondere an dem neuen Indexfonds ist die Absicherung. Im Gegensatz zu anderen Exch ...

Alle Meldungen von martin Ruske



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.252
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 226


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.