Die größten Verlierer bei der Wohnungssuche
(IINews) - Berlin, 25.02.2014 - Vermieter versetzt die Wohnungsknappheit in deutschen Großstädten in die komfortable Situation, aus einer Vielzahl von Bewerbern den passenden Mieter auswählen zu können. Bestimmte gesellschaftliche Gruppen werden dabei von den Eigentümern klar bevorzugt, während andere bei den meisten Wohnungsbesichtigungen den Kürzeren ziehen. Mit der Folge, dass einige zum Teil bereits seit über einem Jahr und länger auf der Suche nach einer neuen Bleibe sind. Die Immobilienexperten von kautionsfrei.de (plusForta GmbH), dem Spezialisten für bargeldlose Mietkaution (https://kautionsfrei.de/) , haben aus ihrer langjährigen Erfahrung zusammengetragen, wer die größten Verlierer bei der Wohnungssuche sind.
Migranten: Auch wenn das Gleichbehandlungsgesetz die Benachteiligung aus ethischen Gründen eindeutig verbietet, ist sie bei der Wohnungssuche an der Tagesordnung. Bewerber mit ausländischem Namen werden seltener zu Besichtigungsterminen eingeladen und mitunter werden ihnen sogar noch höhere Preise für die angebotene Immobilie genannt als auf den ersten Blick erkennbar deutschen Mietinteressenten.
Familien mit Kindern und Alleinerziehende: Eigentümer favorisieren Paare ohne Kinder oder Singles. Der durch Kinder verursachte Lärm könnte die Nachbarschaft stören oder die Kinder könnten das Mietobjekt nicht so pfleglich behandeln, wie es sich der Vermieter wünscht. Alleinerziehende haben nicht nur mit diesen Vorbehalten zu kämpfen, sondern ihnen wird darüber hinaus unterstellt, dass sie die Miete nicht zahlen können. Die Kindererziehung nehme sie so sehr ein, dass es ihnen kaum möglich ist, einer geregelten Arbeit nachzugehen.
Geringverdiener und Studenten: Bevor sich ein Vermieter einen Kellner, Frisör oder Studenten ins Haus holt, vergibt er die Wohnung lieber an einen Hartz-IV-Empfänger. Bei dieser Gruppe kommt nämlich das Jobcenter für die monatlichen Zahlungen auf, sodass keine Ausfälle zu erwarten sind. Geringverdienern wird es insbesondere durch die Erhöhung der Mietobergrenze von Arbeitslosengeld-II-Empfängern - von 360 auf 378 Euro - noch schwerer gemacht eine Unterkunft zu finden, da in dem für sie relevanten Preissegment diejenigen, die staatliche Förderungen erhalten, bevorzugt werden. Schließlich ist für Eigentümer die Zahlungsfähigkeit ihrer Mieter oberstes Gebot.
Wohngemeinschaften: Glaubt ein Student, seine Chancen auf eine schöne Wohnung durch die Gründung einer Wohngemeinschaft zu erhöhen, machen ihm die Vermieter einen Strich durch die Rechnung. Ähnlich wie bei Familien wird auch hier von einem erhöhten Lärmaufkommen und außerdem von einem unsteten Lebenswandel ausgegangen. Wegen Auseinandersetzungen in der Gemeinschaft könnte überdies eine hohe Mieterfluktuation entstehen und regelmäßige Mieteinnahmen könnten nicht gewährleistet sein.
Juristen: Juristen sind eine Berufsgruppe bei der man in der Regel davon ausgehen kann, dass sie in der Lage sind, das Geld für die monatliche Miete aufzubringen und deshalb pünktlich ihren Zahlungen nachkommen. Der finanzielle Aspekt spricht also nicht gegen sie. Hier befürchten Eigentümer allerdings, dass ihnen das fachliche Know-how des Mieters Schwierigkeiten bereiten kann, weil dieser sie häufiger als andere Mieter auf Nachlässigkeiten hinweist oder sogar verklagt. Wird dem Juristen zum Beispiel eine Mieterhöhung zugestellt, die kleine Formfehler enthält, hat der Vermieter keine Chance damit bei ihm durchzukommen und muss mit Gegenwehr rechnen.
Immobilienexperten: Wohnungsinteressenten, die bei einer großen Hausverwaltung, Wohnungsbaugesellschaft, Eigentümerverwaltungsgesellschaft, einer mieterfreundlichen Institution (Mieterberatung) oder artähnlichen Arbeitgebern beschäftigt sind, können für Eigentümer zu einer unkalkulierbaren Gefahr werden, sollte es Unstimmigkeiten hinsichtlich der Mietwohnung geben.
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Datum: 25.02.2014 - 11:00 Uhr
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