EU-Zulassung für Gen-Mais: VDI hilft bei Erkennung möglicher Umweltfolgen / Richtlinien als Hilfsmittel für Monitoring-Pläne
(ots) - Mit "Mais 1507" steht eine neue gentechnisch
veränderte Pflanze (GVP) vor der Zulassung in der Europäischen Union.
Sollte die EU-Kommission grünes Licht für den Anbau von "Mais 1507"
geben, muss der US-Hersteller Dupont Pioneer nach EU-Recht einen
Monitoring-Plan einreichen, um mögliche Umweltauswirkungen des
GVP-Anbaus erkennen zu können. Der VDI bietet mit seiner
Richtlinienreihe VDI 4330 bis VDI 4333 ein weltweit anerkanntes,
umfassendes und standardisiertes Hilfsmittel, um den geforderten
Monitoring-Plan zu erstellen und mögliche Folgen für die Umwelt
frühzeitig und sicher zu erkennen.
Jeder Antrag auf Zulassung einer gentechnisch veränderten Pflanze,
über die auf EU-Ebene entschieden wird, muss einen zugeschnittenen
Monitoring-Plan enthalten, für dessen Umsetzung der
Genehmigungsinhaber verantwortlich ist. Geeignete Erhebungsmethoden
sind die Voraussetzung für ein aussagekräftiges Monitoring der
Umweltauswirkungen von GVP. Amphibien, Wildbienen und Schmetterlinge
sind Indikatorenarten, die bei einem Anbau von GVP Aufschluss über
mögliche schädliche Wirkungen geben können. Für sie fehlten bisher
aber geeignete Methoden, um mögliche negative Auswirkungen des
GVP-Anbaus auf ihre Populationen aufdecken zu können.
Mit seiner Richtlinienreihe hat der VDI diese Lücke geschlossen
und bietet Methodenbeschreibungen vom Pollen-Monitoring über
Nachweisverfahren für gentechnisch veränderte Nukleinsäuren und
insektizide Bt-Proteine bis hin zur Erfassung der wichtigen
Indikatorarten wie Amphibien, Wildbienen und Schmetterlinge. Die
Erstellung der VDI-Richtlinien wurde im Rahmen eines Forschungs- und
Entwicklungsvorhabens durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN) mit
Mitteln des Bundesumweltministeriums (BMUB) gefördert, da aus
naturschutzfachlicher Sicht durch die bisherigen Monitoring-Pläne
nicht alle relevanten Umwelteffekte hinreichend erfasst wurden. "Mit
den VDI-Richtlinien liegt nun ein umfangreiches und gutes
Instrumentarium vor, um die Monitoring-Pläne zu verbessern und damit
den gesetzlichen Rahmen besser auszufüllen", sagt BfN-Präsidentin,
Prof. Dr. Beate Jessel.
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Datum: 13.02.2014 - 15:18 Uhr
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