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MIDEM 2014: "Authors' rights: What's next on the European agenda?"

ID: 1014142

(ots) - Bei der gemeinsamen Podiumsdiskussion von GEMA und
SACEM am 3. Februar stand die derzeit auf EU-Ebene durchgeführte
Überprüfung der europäischen Urheberrechtsregeln im Mittelpunkt,
verbunden mit der Frage: "Authors' rights: What's next on the
European Agenda?".

Zu Beginn der Diskussion präsentierte der Vorstandsvorsitzende der
GEMA, Dr. Harald Heker, fünf Punkte - "What should be next on the
European Agenda" -, die aus Sicht der Urheber von besonderer
Bedeutung im Rahmen der weiteren europäischen Urheberrechtsdiskussion
sind (siehe unten).

Der Generaldirektor der SACEM, Jean-Noel Tronc, zeigte sich
erfreut, dass beide Verwertungsgesellschaften bei europäischen Themen
inhaltlich an einem Strang ziehen. Er hob hervor, dass es in Europa
bereits einen guten und funktionierenden Urheberrechtsrahmen gebe,
der international als Vorbild dienen könne.

Nach Einschätzung von Kerstin Jorna, Direktorin für Geistiges
Eigentum in der Generaldirektion Binnenmarkt der EU-Kommission,
stellt die Kultur- und Kreativwirtschaft einen wichtigen Motor für
Wachstum und Beschäftigung in der EU dar. Vor diesem Hintergrund
ermutigte sie die versammelten Musikschaffenden, sich an der
aktuellen EU-Konsultation zu beteiligen und ihr Wissen und ihre
Erfahrungen in diesen Prozess einzubringen.

Der Aufsichtsratsvorsitzende der GEMA, Prof. Dr. Enjott Schneider
begrüßte es grundsätzlich, dass sich die Kommission dem Thema
Urheberrecht umfassend annimmt. Gerade im Online-Bereich dürfe jedoch
die Frage der angemessenen Vergütung von Urhebern nicht aus dem Blick
geraten. Verwertungsgesellschaften müssten nach wie vor eine sehr
wichtige Rolle einnehmen.

Nach Ansicht von Jean Michel Jarre ist Europa immer visionär in
Fragen des Urheberrechts gewesen. In der aktuellen Diskussion dürfe




es daher nicht nur darum gehen, das Urheberrecht zu verteidigen,
sondern es weiter zu fördern.

Dr. Harald Heker: Fünf Punkte zur Zukunft des Urheberrechts in
Europa

Auf EU-Ebene wird derzeit eine umfassende Konsultation zur Zukunft
des Urheberrechts durchgeführt. Dabei gibt es fünf Punkte, die aus
Sicht der Urheber von besonderer Bedeutung sind. Von Dr. Harald
Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA

1. Ein verlässlicher Urheberrechtsrahmen für einen sich
entwickelnden Binnenmarkt

In der Europäischen Union gibt es eine deutlich höhere Anzahl an
Online-Musikdiensten als in den USA. Es konnten so viele Marktführer
entstehen, weil der bestehende EU-Urheberrechtsrahmen ein hohes Maß
an Rechtssicherheit und Flexibilität gewährleistet. Eine positive
Entwicklung! Das in Europa erreichte Harmonisierungsniveau darf jetzt
nicht durch radikale Änderungen des bestehenden Rechtsrahmens
gefährdet werden! Was wir heute brauchen, ist vielmehr ein klares
Bekenntnis zu einem starken und verlässlichen Urheberrecht als
Grundlage für die nachhaltige Entwicklung eines europäischen
Binnenmarkts für kreative Inhalte.

2. Vereinfachung der grenzüberschreitenden Lizenzierung und
Kooperation zwischen Verwertungsgesellschaften

Die Vereinfachung der grenzüberschreitenden Lizenzierung ist von
entscheidender Bedeutung für die Entwicklung eines digitalen
Binnenmarkts für kreative Inhalte. Die EU-Richtlinie über die
kollektive Rechtewahrnehmung ist ein wichtiger Schritt in diese
Richtung. In diesem Zusammenhang muss jedoch noch einmal ganz
deutlich gesagt werden, dass auch ein einheitlicher europäischer
Urheberrechtstitel keinerlei Verbesserung für die Rechtenutzer
bringt, solange die erforderlichen Rechte nicht aus einer Hand
verfügbar sind. Daher ist der beste Weg, die bestehende
Rechtefragmentierung zu überwinden, die Kooperation zwischen
Verwertungsgesellschaften und anderen Rechteaggregatoren. Diese
Kooperationen müssen gefördert und unterstützt werden.

3. Die Privatkopie ist ein Zukunftsmodell

Grundsätzlich dürfen Urheber darüber bestimmen, was mit ihren
Werken passiert. Die Privatkopie stellt eine Ausnahme von dieser
Regel dar - im Interesse der privaten Nutzer. Sie gibt Verbrauchern
die Freiheit, geschützte Werke im privaten Bereich nach Belieben zu
vervielfältigen - auf legale Weise, die ihre Privatsphäre in keiner
Weise beeinträchtigt. Im digitalen Zeitalter werden mehr Privatkopien
angefertigt als je zuvor. Die Vergütung, die Urheber für die Nutzung
ihrer Werke erhalten, ist nicht nur fair. Sie schafft auch einen
wichtigen wirtschaftlichen Anreiz für die Verfügbarkeit qualitativ
hochwertiger Inhalte, auf die neue Geschäftsmodelle im Internet und
Gerätehersteller angewiesen sind. Die Privatkopie ist daher ein
Zukunftsmodell im Interesse von Urhebern und privaten Nutzern!

4. Ein level playing field für starke Verwertungsgesellschaften

Die kollektive Rechtewahrnehmung durch nicht auf Gewinnerzielung
ausgerichtete Verwertungsgesellschaften ist und bleibt der beste
Garant dafür, dass die Interessen von Urhebern in einem sich
entwickelnden europäischen Binnenmarkt für geistige Eigentumsrechte
angemessen vertreten werden und eine effiziente Lizenzvergabe an
Musiknutzer aller Art gewährleistet bleibt. Angesichts der
Nachfragemacht der großen, international agierenden Musiknutzer im
Online-Bereich sind Verwertungsgesellschaften wichtiger denn je, um
in Verhandlungen mit diesen Nutzern eine faire Vergütung für die
Urheber auszuhandeln. Verwertungsgesellschaften nehmen sowohl
international gefragtes als auch Nischenrepertoire zu gleichen
Bedingungen wahr. Auf diese Weise ermöglichen sie gerade weniger
bekannten Autoren einen gleichberechtigten Marktzugang und leisten
einen wichtigen Beitrag zur kulturellen Vielfalt. Es freut uns, dass
die wichtige Rolle der Verwertungsgesellschaften in der EU-Richtlinie
über die kollektive Rechtewahrnehmung ausdrücklich anerkannt und
bekräftigt wird. Bei der Umsetzung der Richtlinie in den
Mitgliedstaaten muss es nun darum gehen, ein level playing field -
also gleiche Spielregeln für alle Verwertungsgesellschaften und
sonstige Rechtemanager in Europa - zu schaffen.

5. Respekt für die Rechte von Urhebern

Verbesserungen bei der Rechtsdurchsetzung von Urheberrechten
müssen auf der Ebene der kommerziellen Plattformbetreiber ansetzen.
Die bestehenden Regelungen zur Haftungsprivilegierung von Internet
Service Providern sind zu undifferenziert in einem von
Medienkonvergenz und zunehmender Vernetzung geprägten Online-Umfeld.
Insbesondere Host-Provider, die an der Verwertung kreativer Inhalte
wirtschaftlich partizipieren und in Konkurrenz zu lizenzierten
Content-Providern treten, müssen stärker als bisher in die
Verantwortung genommen werden, Urheber für die Nutzung ihrer Werke
angemessen zu vergüten.

Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als
68.000 Mitgliedern (Komponisten, Textdichter und Musikverleger) sowie
von über zwei Millionen Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist
weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.
Seit 2007 ist die GEMA mit einer eigenen politischen Repräsentanz in
Brüssel vertreten.



Pressekontakt:
Ursula Goebel, Leitung Kommunikation
E-Mail: ugoebel(at)gema.de, Telefon: +49 89 48003-426

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Datum: 03.02.2014 - 16:46 Uhr
Sprache: Deutsch
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