InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Olympische Disziplin: Abmahnung

ID: 1010577

(ots) - Verlockend, aber verboten: Werbung mit den
Olympischen Spielen ohne Lizenz. Begriffe wie Olympia, olympisch oder
das Emblem der Olympischen Spiele dürfen ausschließlich vom Deutschen
Olympischen Sportbund e.V. (DOSB) oder dem Internationalen
Olympischen Komitee (IOC) verwendet oder lizensiert werden. "Wer sich
nicht daran hält, dem droht eine Abmahnung", warnt Moritz Diekmann,
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in der Kanzlei DIEKMANN
Rechtsanwälte.

Bereits eine Werbung mit einem "Olympia-Rabatt" oder "olympischen
Preisen" ist unzulässig und kann abgemahnt werden, hat das
schleswig-holsteinische Oberlandesgericht im Jahr 2013 entschieden
(Az. 6 U 31/12). Auch einem Bäcker, der Brezeln in Form der
Olympischen Ringe anbietet, kann eine solche Werbung untersagt
werden. Derartige Abmahnungen werden vom DOSB vor, während und nach
Olympischen Spielen auch in großer Zahl ausgesprochen.

Grundlage für diese Regelung ist das Olympiaschutzgesetz, das in
Zusammenhang mit der Bewerbung der Stadt Leipzig um die Olympischen
Sommerspiele geschaffen wurde. Juristen wie Moritz Diekmann halten
das Gesetz für verfassungswidrig, weil es allein den DOSB und das IOC
begünstigt und somit zu einer ungerechtfertigten Ungleichbehandlung
führt. Seit dem vergangenen Jahr ist beim Bundesgerichtshof ein
Revisionsverfahren (Az. I ZR 131/13) anhängig, in dem geklärt werden
wird, ob die Werbung mit "Olympia-Rabatt" und "olympischen Preisen"
tatsächlich verboten werden kann. Der Bundesgerichtshof wird sich in
diesem Zusammenhang zudem damit zu befassen haben, ob das
Olympiaschutzgesetz verfassungskonform ist.

Bis es ein endgültiges Urteil gibt, gilt allerdings, Vorsicht bei
Werbung aus dem olympischen Umfeld walten zu lassen. Um einer
Abmahnung zu entgehen, empfiehlt Diekmann, Werbemaßnahmen, die Bezug




auf die Olympischen Spiele nehmen, zuvor von einem spezialisierten
Rechtsanwalt prüfen zu lassen.



Pressekontakt:
Moritz Diekmann
DIEKMANN Rechtsanwälte
Feldbrunnenstraße 57
20148 Hamburg

Telefon 040/33 44 36 90
Telefax 040/33 44 36 99

E-Mail: moritz.diekmann(at)diekmann-rechtsanwaelte.de

Über DIEKMANN Rechtsanwälte
DIEKMANN Rechtsanwälte ist eine Hamburger Anwaltskanzlei, die sich
auf den gewerblichen Rechtsschutz sowie das gesamte Gesundheitsrecht
spezialisiert hat.

Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  SPORT 2000 prägt mit Persönlichkeit den Markt Personalie / Janna Betten neue Moderatorin beim n-tv Sport
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 27.01.2014 - 13:16 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1010577
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Hamburg


Telefon:

Kategorie:

Sport


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 117 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Olympische Disziplin: Abmahnung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

DIEKMANN Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von DIEKMANN Rechtsanwälte



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.238
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 160


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.