Eingebrochen wird (leider) immer: Was ist im Falle eines Falles zu tun?
Gerade jetzt zur dunklen Jahreszeit schlagen Einbrecher immer wieder gerne zu. Wohl dem, der eine Hausratversicherung hat.
(IINews) - Denn die Hausratversicherung bietet neben den Gefahren Feuer und Blitz, Leitungswasser, Sturm und Hagel auch finanziellen Schutz bei Einbruch-Diebstahl und Vandalismus. Noch besser ist es, wenn man durch Kassenbons, Quittungen und Fotos nachweisen kann, welche Wertsachen, Möbel, Elektronikgeräte etc. zum Hausrat gehör(t)en.
Die Grundeigentümer-Versicherung gibt Tipps, was ist im Falle eines Falles zu tun ist:
1. Nicht das Haus oder die Wohnung betreten. Der Einbrecher könnte sich dort noch aufhalten und man könnte wertvolle Spuren verwischen.
2. Sofort die Polizei unter der Notrufnummer 110 benachrichtigen oder die nächste Polizeistation und in der Folge den Hausratversicherer informieren.
3. Entwendete Sparbücher, Schecks, Kreditkarten und andere Urkunden sowie Nummern gestohlener Mobiltelefone sofort sperren lassen.
4. Prüfen, ob Schlüssel gestohlen wurden, mit denen die Täter erneut in die Wohnung gelangen könnten, gegebenenfalls die Schlösser austauschen.
5. Sind Türen und Fenster nach einem Einbruch so beschädigt, dass sie sich nicht mehr verschließen lassen, ist für eine provisorische Absicherung zu sorgen.
6. Bei der Polizei und dem Hausratversicherer ist ein Verzeichnis der gestohlenen, beschädigten oder zerstörten Hausratgegenstände einzureichen. Sie sollte möglichst das Anschaffungsjahr, den Kaufpreis sowie den aktuellen Wiederbeschaffungswert enthalten.
Mehr Informationen zum Thema Einbruchsschutz und was im Falle eines Einbruchs zu tun ist, hat die Grundeigentümer-Versicherung in ihren Schadenverhütungsinformationen zusammengestellt, die unter https://www.grundvers-direkt.de/fileadmin/documents/schadenverhuetung-einbruchschutz.pdf kostenlos heruntergeladen werden können.
Themen in diesem Fachartikel:
grundeigentuemer
versicherung
www-grundvers
direkt-de
hausratversicherung
einbruch
einbruch
diebstahl
schadenverhuetungsinformationen
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Grundeigentümer-Versicherung ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG), wurde 1891 in Hamburg gegründet und ist seit diesem Zeitpunkt ein verlässlicher Partner der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer. Als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit sind die Versicherungsnehmer nicht einfach nur Kunden, sondern laut Satzung Mitglieder, deren gewählte Mitgliedervertreter in der Hauptversammlung sitzen. Das umfangreiche und von unabhängigen Versicherungsvergleichen ausgezeichnete Portfolio bietet Versicherungen für Wohn- und Grundeigentumbesitzer sowie für den täglichen Bedarf. Die Grundeigentümer-Versicherung ist eine der letzten Hamburger Gesellschaften, die vollständig unabhängig ist.
Heidigweg 69, 63743 Aschaffenburg
Datum: 21.01.2014 - 09:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1007797
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Susanne Crecelius
Stadt:
Hamburg
Telefon: 06028/400304
Kategorie:
Familie & Kinder
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 179 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Eingebrochen wird (leider) immer: Was ist im Falle eines Falles zu tun?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Grundeigentümer-Versicherung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).