Prokon: Was Anleger beachten sollten
(IINews) - Das 1995 gegründete Unternehmen aus Itzehohe mit mehr als 1300 Mitarbeitern betreibt nach eigenen Angaben gut 50 Windparks mit 314 installierten Windkraftanlagen in Deutschland und Polen. Weitere seien im Bau. Zum Konzern gehört auch ein Biodiesel-Hersteller in Magdeburg. Zudem finanziert Prokon ein Sägewerk in Torgau, das Holzpaletten produziert. Mit Anlagen in Ökostrom wurden zahlreiche Kleinanleger zu Investitionen gebracht. Das Unternehmen warb auf zahlreichen Veranstaltungen und in Fernsehwerbespots etc. mit hohen Zinsen zwischen sechs und acht Prozent. Dadurch ist es gelungen, 75.000 Anleger zu gewinnen und knapp 1,4 Milliarden Euro an Kapital zu gewinnen.
Aktuell sind bei Prokon Verluste in dreistelliger Millionenhöhe aufgelaufen, während an die Anleger noch höhere Summen für Zinszahlungen geflossen sind. Anlegern wird nun offen mit Insolvenz gedroht, wenn sie auf der sofortigen Auszahlung ihres Kapitals bestehen. Prokon hatte seine Anleger aufgefordert, kein weiteres Kapital abzuziehen, um eine Insolvenz zu vermeiden. Dann wäre nicht nur die Zinszahlung in Gefahr, sondern auch das Genussrechtskapital. Genussrechteinhaber sind im Falle einer Insolvenz gegenüber anderen Gläubigern im Nachteil, da ihre Ansprüche erst nach denen anderer Gläubiger, wie Banken, Mitarbeiter und Lieferanten bedient werden.
Dabei gilt es zwei unterschiedliche Genussrechtstypen zu unterscheiden. Der Typ A ist kurzfristig kündbar, der Typ B hat eine längere Anlagedauer von fünf bis zehn Jahren. Der überwiegende Teil des Anlagekapitals zählt zum Typ A und ist kurzfristig, mit einer Vier-Wochenfrist zum Monatsende, kündbar.
Betroffene Anleger sollten sich zeitnah mit der Deutschen Anlegerstiftung in Verbindung setzen.
Christiana Franke
Vorstandsvorsitzende der Deutschen Anlegerstiftung
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82256 Fürstenfeldbruck
Telefon: 089 / 59 94 76 44
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Die Deutsche Anleger Stiftung sieht ihren Zweck in der Hilfe für geschädigte Kapitalanleger. Die Stiftung unterstützt alle Kapitalanleger, die Fragen zu ihrer Anlage haben. Sollte ein Anleger anwaltliche Hilfe benötigen, vermittelt unsere Anlegerbetreuung auf Anfrage einen Kontakt zu Experten, die in dem betroffenen Rechtsgebiet tätig sind und langjährige Erfahrung vorweisen können. Die Arbeit der Fachleute kann so für eine Mehrzahl von Fällen verwandt werden und macht damit die Bearbeitung effektiver und auch billiger. Diese Fachleute sind in der Lage, auch umfassende Rechtsfälle mit einer Vielzahl von Geschädigten zu bearbeiten. Dabei unterstützt die Stiftung ausschließlich Verbraucher und Anleger. Die Stiftung arbeitet nicht mit Banken oder Anbietern von Finanzdienstleistungen zusammen. Die Stiftung ist als treuhänderische Stiftung in ihrer Bewertung frei und unabhängig. Die Mitarbeiter sind selbst Anleger mit entsprechenden Erfahrungen. Sie sind ehrenamtlich tätig und verlangen keinerlei Entlohnung für ihre Tätigkeit. Die Stiftung existiert auch nicht zum Selbstzweck. Anleger müssen keine Beitrittsgebühren oder Ähnliches an die Stiftung entrichten. Im Vordergrund steht die Nutzung des Portals und nicht die Mitgliedschaft der Anleger.
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Datum: 13.01.2014 - 21:21 Uhr
Sprache: Deutsch
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