ots.Audio: "Deadline für Riester-Sparer - Rechtzeitig Förderung beantragen!"
(ots) -
Moderator:
Die Zeit drängt - Die Frist läuft ab:
Wer eine Riester-Rente hat, muss sich beeilen.
Denn: Nach zwei Jahren verfällt der Anspruch auf Geld vom Staat.
Das heißt: Nur noch bis zum 31. Dezember 2010 können die Zulagen für
das Jahr 2008 beantragt werden.
Und das betrifft viele Deutsche. Denn vom Riester-Sparen können
viele profitieren, sagt Daniel Selle vom Bundesverband der Deutschen
Volksbanken und Raiffeisenbanken BVR:
((O TON 1))
Riester dient dem Ausgleich der Altersvorsorgelücke und ist daher
grundsätzlich für jeden zu empfehlen, sich damit auseinanderzusetzen.
In erster Linie sind solche Personen angesprochen, die in der
gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind und da
entsprechende Nachteile zu erwarten haben durch die Rentenabsenkung.
Aber auch Ehepartner von Rentenversicherungspflichtigen sollten sich
mit dem Thema Riester beschäftigen.
Moderator:
Doch wie so oft, wenn es um staatliche Förderungen oder Zuschüsse
geht, gibt es Regeln, Vorschriften, bürokratische Hürden. Allerdings
wurde Riester in den letzten Jahren deutlich vereinfacht:
((O TON 2))
Durch das Dauerzulageantragsverfahren muss der Kunde nur noch
einmalig bei seiner Bank einen Zulageantrag stellen und diese dann
bevollmächtigen, es zu tun. Er sollte aber weiterhin seine Angaben
regelmäßig überprüfen und gegebenenfalls seine Beiträge anpassen
Moderator:
Denn: Auch wer alle Fristen einhält, ist noch nicht auf der
sicheren Seite.
Manch ein Sparer erlebt dann eine unangenehme Überraschung. Wenn
die staatliche Zulagenstelle für Altersvermögen ZFA schon bewilligtes
Geld von den Sparern zurückverlangt. Das kann beispielsweise
passieren, wenn sich mit der Geburt eines Kindes der Zulagestatus
ändert, weil ein Ehepartner rentenversicherungspflichtig wird. Doch
so weit muss es nicht kommen:
((O TON 3))
Gerade die persönlichen Verhältnisse können sich bei den
riester-relevanten Daten ändern. So zum Beispiel wenn ein Kind
geboren wird, müsste ich als Ehepartner überprüfen, ob ich bei beiden
Ehepartnern vielleicht den Riester-Betrag anpassen kann, ansonsten
entstehen finanzielle Nachteile. Wenn ich zum Beispiel den
Mindesteinlagenbetrag nicht leiste und damit die Zulage entfällt.
Moderator:
Da ist der Ärger natürlich groß. Und der landet dann oft erst
einmal bei den Banken und Versicherungen. Denen ist aber in den
meisten Fällen kein Vorwurf zu machen, denn dass sich
Antragsvoraussetzungen geändert haben, bekommen sie in der Regel ja
nicht mit. Umso wichtiger ist es für den Kunden also, regelmäßig und
rechzeitig das Gespräch zu suchen. Auch die Volksbanken und
Raiffeisenbanken stehen mit Rat und Tat jederzeit zur Verfügung.
Ein Podcast zum Thema steht zur Verfügung:
http://www.presseportal.de/pm/40550
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Datum: 20.12.2010 - 04:30 Uhr
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