LVZ: Fall Esther Carlitz: Vergleich im Rechtsstreit zwischen Leipziger Biologin und Max-Planck-Gesel
(ots) - Die Leipziger Biologin Esther Carlitz und die
Max-Planck-Gesellschaft (MPG) haben sich nach Informationen der
"Leipziger Volkszeitung" (Montag-Ausgabe) auf einen Vergleich
geeinigt. Vor dem Landgericht Konstanz stimmte die 25-Jährige, die im
Mai 2008 für zwölf Tage im kongolesischen Regenwald verschollen war,
einer Zahlung von 15.000 Euro an die MPG zu. Bei dem Rechtsstreit war
es zum einen um Suchkosten gegangen, zum anderen hatte Esther Carlitz
in einer Widerklage 100.000 Euro Schmerzensgeld verlangt.
Ursprünglich hatte die MPG mehr als 66.000 Euro von ihrer ehemaligen
Praktikantin eingeklagt.
Beide Seiten werteten das Ergebnis positiv. "Das Gericht hat mir
mit dem Vergleich ein Schmerzensgeld zuerkannt und auch festgestellt,
das die Max-Planck-Gesellschaft nicht schuldlos ist", sagte Esther
Carlitz der Leipziger Volkszeitung. Somit werde eine belastende und
langwierige Fortführung des Streits vermieden. Ebenso sagte Esther
Carlitz, sie hätte "eine frühere Einigung sehr begrüßt". Die Biologin
will sich nunmehr auf ihre Doktorarbeit konzentrieren. Das Ziel,
Affenforscherin zu werden, verfolgt sie weiterhin: "Wenn ich das
nächste Mal nach Afrika komme, soll es nicht bei nur zwei Wochen
bleiben. Natürlich möchte ich tatsächliche Feldforschung betreiben."
Zugleich kündigte die 25-Jährige an, sich in Afrika engagieren zu
wollen, "beispielsweise mit einem Verein für die Landbevölkerung, die
mich gerettet hat".
MPG-Sprecherin Christina Beck bestritt dagegen, dass die
Schmerzensgeldklage erfolgreich gewesen sei. "Wir sind sehr
zufrieden, dass das Landgericht Konstanz unsere Auffassung teilt,
dass Frau Carlitz sich in aller erster Linie durch Eigenverschulden
im Kongo verlaufen hat und sich insofern merklich an den
Rettungskosten zu beteiligen hat", sagte sie. "Das Ganze wird somit
nicht - wie von ihr erhofft - ein Nullsummenspiel. Sie wird auch drei
Viertel der Prozesskosten tragen müssen." Die MPG bedauerte
ebenfalls, dass es nicht früher zu einer gütlichen Einigung gekommen
ist.
Die Anwältin von Esther Carlitz, Nuria Schaub, erklärte: "Der
Vorschlag des Gerichts erfolgte aufgrund einer vorläufigen Wertung
ohne abschließende Sachverhaltsaufklärung. Unstreitig ist danach,
dass das GPS-Gerät der Mitarbeiter des Camps, der sie zunächst
begleitete, beanspruchte, um damit die Wege der Affen aufzuzeichnen.
Unstreitig ist auch, dass der erfahrene Begleiter meine Mandantin
nicht zurück begleitete."
Pressekontakt:
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Datum: 15.08.2010 - 18:47 Uhr
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