Ausgleichszahlung auch für Alternativflug
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(LifePR) - gleichsleistung für die Annullierung eines Fluges erhalten und einen Alternativflug akzeptiert hat, hat Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, wenn sich der Alternativflug verspätet. ARAG Experten verweisen insofern auf die entsprechende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (Az.: C-832/18).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des EuGH .
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Datum: 18.03.2020 - 09:31 Uhr
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18.03.2020 (lifePR) - Ein Fluggast
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