Keine lückenlose Beaufsichtigung von Demenzkranken
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(LifePR) - konkreten Fortbewegung (hier: Toilettengang) Anhaltspunkte für ein Sturzrisiko bestehen. Dies geht aus einem entsprechenden Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor (Az.: 7 U 21/18).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Koblenz.
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Datum: 16.10.2019 - 09:46 Uhr
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16.10.2019 (lifePR) - Eine lückenlose Beaufsichtigung von demenzkranken Heimbewohnern zum Schutz vor
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